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Baustart trotz hängiger Beschwerde

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 Die Industriellen Betriebe (IB) Murten können nicht auf den definitiven Gerichtsentscheid warten und beginnen bereits Anfang Oktober mit dem Bau der Heizzentrale. Noch ist gegen die Baubewilligung eine Beschwerde beim Kantonsgericht hängig. Ein Zwischenurteil hat das Gericht aber bereits gefällt, indem es keine aufschiebende Wirkung erteilte. Die Bauarbeiten bergen das Risiko, dass der Gerichtsentscheid, der Anfang 2015 erwartet wird, die Pläne der IB noch umstossen könnte. Die Verantwortlichen rechnen aber mit einer Ablehnung der Beschwerde. Alle Berichte des Kantons seien positiv gewesen. tk

 Bericht Seite 5

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