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Bauvergabe für Fassade des St. Croix war widerrechtlich

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Der Kanton Freiburg hatte einem Unternehmen den Auftrag erteilt, die Fassadenarbeiten am Neubau des Kollegiums Heilig Kreuz zu realisieren. Das Unternehmen erhielt den Zuschlag im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Es hatte das preiswerteste Angebot gemacht.

Ein unterlegener Mitbewerber ging sodann vor Kantonsgericht und bekam nun recht, wie die Zeitung La Liberté berichtete. Er führte an, dass der Gewinner seine um 500 000 Franken billigere Offerte im Nachhinein nach oben korrigiert habe.

In ihren Urteil halten die Richter fest, dass dieses Vorgehen rechtswidrig sei. Denn es widerspreche dem Grundsatz, wonach ein eingereichtes Angebot nicht mehr verändert werden darf.

Gemäss dem Kantonsgericht vermochten die vorgebrachten Rechtfertigungsgründe des angeklagten Unternehmens nicht vollständig zu überzeugen. Das Gericht könne einen Missbrauch nicht ausschliessen, zumal der Sieger die Angebote der Konkurrenz gekannt und gewusst habe, dass nur die Beschwerdeführerin ein noch günstigeres Angebot eingereicht habe. Das Interesse des angeklagten Unternehmens, die Konkurrenz mit einem tieferen Angebot auszuschalten, sei vorhanden gewesen.

Mit diesem Urteil erhält nun der Beschwerdeführer den Auftrag für die Fassadenarbeiten am Kollegium Heilig Kreuz. Die Kosten werden auf 8,7 Millionen Franken geschätzt.

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