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Bedarfsausgleich ist für alle Gemeinden da

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Autor: Arthur zurkinden

Der Grosse Rat hat sich am Donnerstag – nebst den Wahlen – voll dem neuen interkommunalen Finanzausgleich gewidmet und die erste Gesetzeslesung beendet. Niemand im Saal trauerte dem alten Finanzausgleich mit den Gemeindeklassifikationen nach.

Im Mittelpunkt der gestrigen Debatte stand die Frage, ob alle Gemeinden vom neuen Bedarfsausgleich profitieren sollen oder – so wie dies der Staatsrat vorgeschlagen hatte – nur jene Gemeinden, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten. Laut Antrag des Staatsrates hätten nur 68 Gemeinden vom Bedarfsausgleich profitieren können, und zwar mit 64 Franken pro Einwohner. Eine Mehrheit der parlamentarischen Kommission unter dem Präsidium von Albert Bachmann, Präsident des Freiburger Gemeindeverbandes, wollte aber, dass alle Gemeinden profitieren, da auch alle Bedürfnisse haben. Der Ausgleich soll je nach Bedarf zwischen 10 und 110 Franken pro Einwohner betragen.

Ein Stadt-Land-Graben

Ziel des Bedarfsausgleichs ist es u. a., die Zentrumslasten der städtischen Gebiete auszugleichen. So verteidigten insbesondere die Vertreter der dichtbesiedelten Gemeinden wie Pierre-Alain Clément (SP, Freiburg), Katharina Thalmann (SVP, Murten), Erika Schnyder (SP, Villars-sur-Glâne) oder Christa Mutter (Grüne, Freiburg) den staatsrätlichen Antrag mit dem Schwellenwert.

Clément und Schnyder riefen in Erinnerung, dass in der Vergangenheit die grossen Gemeinden oft den kleineren geholfen haben. Der Stadtsyndic Clément wies darauf hin, dass die 68 Gemeinden, die gemäss Entwurf des Staatsrates in den Genuss des Bedarfsausgleichs kämen, 170 000 Einwohner haben, also rund zwei Drittel der kantonalen Bevölkerung. «Ein Ausgleich für alle Gemeinden ist nicht ein gerechter Ausgleich. Nur die Gemeinden mit einem überdurchschnittlichen Bedarf sollen profitieren», wehrte sich Katharina Thalmann ihrerseits gegen ein Giesskannenprinzip.

Sömmerungszonen berücksichtigen?

Die Mehrheit des Grossen Rates sah es aber anders. Sie wollten nicht, dass ein gewisser Schwellenwert überschritten werden muss. Mit 61 zu 39 Stimmen wurde der Antrag der Kommission angenommen, wonach alle Gemeinden vom Bedarfsausgleich profitieren. Bei der Abstimmung war auch ersichtlich, dass vor allem die SP und die Mehrheit des Mitte-Links-Bündnisses den Staatsrat unterstützten.

Umstritten waren auch die Kriterien des Bedarfsausgleichs. Vertreter des Sensebezirks bemängelten, dass die Berggemeinden mit viel unproduktivem Land benachteiligt werden. Hans-Rudolf Beyeler (CSP, Oberschrot) gab zu bedenken, dass die hoch verschuldete Gemeinde Plaffeien laut Entwurf des Staatsrates jährlich um 300 000 Franken schlechter wegkämen als heute. «Eine Steuererhöhung wäre für Plaffeien unerlässlich. Ist dies der Sinn des neuen Finanzausgleichs?», betonte er.

Moritz Boschung (CVP, Düdingen) wollte den Berggemeinden helfen, indem er vorschlug, die Sömmerungszonen als Kriterium zu berücksichtigen. Laut Staatsrat Pascal Corminboeuf ist aber in diesen Zonen auch Wald enthalten. Albert Bachmann wies darauf hin, dass Berechnungen mit Einbezug der Bergzonen keine Verbesserung für die Berggemeinden brächten. Beide versprachen, dass die Kriterien überarbeitet werden, sobald verlässliche Statistiken vorhanden seien.

50 Prozent des Ressourcenausgleichs

Mit 94 zu 4 Stimmen hat der Rat auch beschlossen, dass der Bedarfsausgleich 50 Prozent des Ressourcenausgleichs ausmachen soll, was gegenwärtig rund 11,8 Mio. Franken bedeutet. Der Staatsrat war für 35 Prozent (8,257 Mio.), hatte aber in der Abstimmung keine Chance.

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