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«Bedauern die emotionale Wendung»

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Das Echo war riesig: Unzählige Leserbriefe in den «Freiburger Nachrichten», Artikel im «Blick» und in «20 Minuten», eine Petition von Kindern für ihr «Kindergarten­grosi» in Kerzers, eine Motion im Grossen Rat – und alles mit demselben Tenor: Es kann doch nicht sein, dass Seniorinnen und Senioren nicht mehr in Schulklassen präsent sein dürfen. Genau das hatte die Freiburger Schuldirektion im April verkündet: Für ein Mitwirken von Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer gebe es keine rechtliche Grundlage, daher werde das Projekt von Pro Senectute gestoppt.

«Mussten das abklären»

Doch nun zeigt sich: Das Wirken der Seniorinnen und Senioren braucht gar keine neue rechtliche Basis. Da sie nicht unterrichten, sondern Geschichten vorlesen, bei Theateraufführungen helfen, am Musikunterricht teilnehmen, Lieder mit einem Instrument begleiten, auf Ausflügen dabei sind und von ihrer Kindheit oder ihrem Berufsleben erzählen, entsprechen ihre Tätigkeiten den Vorgaben, die die Schuldirektion bereits 2013 festgelegt hat. «Das mussten wir ­abklären», sagt Schul­direktor Jean-Pierre Siggen. Der CVP-Staatsrat lobt das Projekt nun in den höchsten Tönen. «Ich hoffe, dass nun auch französischsprachige Schulen mitmachen werden, denn es sind wunderbare Sachen möglich.»

Jean-Marc Groppo von Pro Senectute zeigt sich «erleichtert» über den Entscheid der Schuldirektion. «Ich hätte die Welt nicht mehr verstanden, wenn es keine Lösung gegeben hätte.» In Murten, Düdingen und Kerzers sei es auch möglich gewesen, das Projekt beim Schulbeginn Ende August nahtlos weiterzuführen.

«Die Schuldirektion und Pro Senectute bedauern die sehr emotionale Wendung der Ereignisse im Frühjahr und die Boshaftigkeit einiger Äusserungen», hiess es in der gestrigen Medienmitteilung. Und Siggen sagt den FN: «Es haben sich sofort Fronten verfestigt.» Danach sei es aber gelungen, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. «Vielleicht hätten wir früher diskutieren müssen», sagt Siggen. «Aber ich will nun nach vorne schauen und nicht über Vergangenes diskutieren.»

Schulen können sich nun direkt bei Pro Senectute melden, wenn sie Seniorinnen und Senioren einsetzen möchten. Ist jemand nur punktuell in der Schule aktiv, kann die Schulleitung den Einsatz bewilligen. Bei einem langfristigen und regelmässigen Einsatz muss die Schulleitung einen Antrag beim Schulamt einreichen – und die Seniorinnen und Senioren müssen einen Auszug aus dem Strafregister vorweisen.

Chronologie

Stopp statt Ausbau

Im Kanton Freiburg werden Seniorinnen und Senioren seit 2009 in den Unterricht einbezogen. Murten machte den Anfang mit einem Pilotprojekt, dazu kamen später Kerzers, der Schulkreis Abgru, Düdingen, Bösingen sowie mit einem eigenen Projekt Schmitten. Das Konzept gibt es schweizweit in 14 Kantonen mit 800 Klassen. Nun wollte Pro Senectute das Projekt im Kanton Freiburg für französischsprachige Klassen eröffnen. Die Schuldirektion beschied im April, das sei nicht möglich, es fehle die rechtliche Grundlage. Im Juli reichten André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen) und Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) im Grossen Rat eine Motion ein, die sich für «Senioren im Klassenzimmer» einsetzte.

Kommentar von Nicole Jegerlehner

Einmal mehr ein übereilter Entscheid

Seit vier Jahren ist das neue Schulgesetz in Kraft; damit haben sich die Aufgaben von Schuldirektion und Schulinspektorat geändert. Klar, dass in diesem Prozess Bestehendes hinterfragt und neu organisiert wird. Einmal mehr zeigt aber Schuldirektor Jean-Pierre Siggen, dass es ihm am Fingerspitzengefühl fehlt, wenn es darum geht, nach Lösungen zu suchen. Der CVP-Staatsrat hat im Frühjahr entschieden, dass die Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer nicht mehr erwünscht sind. Anstatt ein Projekt, das seit zehn Jahren geschätzt wird, einfach mal weiterlaufen zu lassen und mit den Beteiligten das Gespräch zu suchen, verkündete er den Projektabbruch. Bereits als das Bundesgericht Ende 2018 entschied, dass weder das Material noch die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Anlässen den Eltern in Rechnung gestellt werden darf, reagierte Siggen überstürzt. Anstatt zuerst eine Auslegeordnung zu machen, Gemeinden und Schulen anzuhören und nach einer Lösung zu suchen, setzte Siggen das Urteil sofort um und sorgte für Unsicherheit und Verwirrung. Wenn er nun sagt, er wolle nach vorne schauen, bleibt zu hoffen, dass er zumindest eine Lehre aus der Vergangenheit zieht: Dass es sich lohnt, erst das Gespräch zu suchen und danach zu entscheiden.

 

 

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