Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Bedingte Freiheitsstrafe wegen Betrug und Erpressung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Betrug, Erpressung, Urkundenfälschung – mit diesen Mitteln versuchte ein 21-jähriger Mann vor rund neun Jahren an das Geld von zwei Personen zu kommen. Nun wurde er per Strafbefehl verurteilt.

Angefangen hatte es für den ersten Geschädigten mit einer Forderung im April 2012: 3500 Franken sollte er für Schleifarbeiten bezahlen, die ein 21-Jähriger aus der fahrenden Gemeinschaft für ihn erledigt hatte. Ausgemacht war ein Preis zwischen 1000 und 1200 Franken. Doch der Beschuldigte und ein Kollege beharrten auf dem Preis und schüchterten den Mann mit ihrem Auftreten ein. Daraufhin begaben sich die drei zu einer Bank, wo der Geschädigte 2000 Franken abhob, um den beiden einen Betrag von 3200 Franken zu übergeben. 

Im September versuchte es der Beschuldigte gemäss Strafbefehl dann noch einmal bei derselben Person mit einer Betrugsmasche – diesmal aber ohne Erfolg. Der Geschädigte reichte Strafanzeige ein, zog die Klage aber wieder zurück, nachdem ihm eine Person aus der Gemeinschaft der Fahrenden die 2000 Franken bezahlte.

Übersteuerte Teppiche

Opfer des jungen Mannes wurde 2012 auch ein fast 90-jähriger Mann, der ihm zwischen Juni und September 2012 Teppiche zu überhöhten Preisen abkaufte. Die angeblichen Echtheitszertifikate stellten sich später als gefälscht heraus.

Im September gab der Beschuldigte dann vor, Geld zu benötigen. Daraufhin überwies ihm der zweite Geschädigte noch zweimal Geld: Einmal 4000 Franken, um vorgebliche Zollgebühren für Teppiche zu bezahlen. Und ein zweites Mal 5000 Franken, da ihm der Beschuldigte versprochen hatte, so das bereits investierte Geld zurückbezahlen zu können. Als er dann am 25. September weitere 15000 Franken wollte, reichte der Geschädigte Strafanzeige ein.

Auch hier beglich ein Mitglied der fahrenden Gemeinschaft die offenen Ansprüche des Geschädigten von 9000 Franken.

Der Beschuldigte wurde nun von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen verurteilt, wegen Erpressung, Betrug, Urkundenfälschung und organisierter Kriminalität. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten von 1600 Franken bezahlen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema