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Bedingte Geldstrafe für 25-Jährigen

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Am 12. August 2017 kam es am Stadtfest von Murten zu einer wüsten Schlägerei mit einem Verletzten. Der Mann erlitt Frakturen an der Augenhöhle, am Nasenbein und am rechten Daumen. Er verbrachte vier Tage im Spital und war danach rund drei Monate in ärztlicher Behandlung. Auch psychisch ging der Angriff nicht spurlos an ihm vorüber: Der Mann kämpfte bis vor rund einem halben Jahr gegen Schlafstörungen und meidet bis heute grosse Menschenmengen.

Am 9. Dezember standen in der Sache sechs Beschuldigte vor dem Gerichtspräsidenten des Seebezirks, Peter Stoller. Die Verhandlung fand in den Räumlichkeiten des Gerichts des Sensebezirks in Tafers statt, weil in Murten mit der grossen Anzahl Beschuldigter zu wenig Platz gewesen wäre.

Nun liegt das Urteil vor: Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der heute 25-jährige Hauptangeklagte das Opfer geschlagen hat, und sprach ihn der einfachen Körperverletzung für schuldig. Das Gericht mit Peter Stoller hat ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagen à 110 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Im Rahmen des Zivilbegehrens muss der 25-Jährige dem Opfer 2500 Franken Genugtuung sowie Schadenersatz von rund 3900 Franken bezahlen. Des weiteren werden dem Angeklagten die Auslagen des Opfers für das Strafverfahren in der Höhe von rund 7300 Franken auferlegt.

Einen zweiten Angeklagten verurteilte das Gericht zu einer Busse von 400 Franken wegen Tätlichkeiten. Die vier weiteren Angeklagten sind laut Urteil nicht schuldig.

Vom Vorwurf der schweren Körperverletzung sprach das Gericht den Hauptangeklagten frei. Zu diesem Tatbestand hätten laut dem Urteil eine unmittelbare Lebensgefahr oder Verletzungen gehört, die zu dauerhaften schweren Schädigungen des Körpers oder der geistigen Gesundheit geführt hätten. Als einfache Körperverletzung werden jene Verletzungen gewertet, welche nicht als schwer gelten, doch schwerer als Tätlichkeiten wiegen.

Wegen einer Frau

Der Grund für den Streit der jungen Männer war offenbar Eifersucht. Darauf weisen im Vorfeld ausgetauschte Drohnachrichten zwischen den beiden Männern und Zeugenaussagen hin. Der Hauptangeklagte war wohl eifersüchtig, weil der andere eine Liebesbeziehung mit seiner Ex-Freundin hatte. Laut Anklageschrift hat der 25-Jährige das Opfer mit der Faust gegen den Kopf geschlagen, woraufhin es gegen ein hinter ihm geparktes Fahrzeug fiel. Als der Mann sich am Boden befand, soll der 25-Jährige weiterhin mit Fäusten und Füssen auf ihn eingeschlagen haben. In dieser Situation sollen die Kollegen des 25-Jährigen hinzugekommen sein. Einige von ihnen sollen ebenfalls mit den Füssen auf das Opfer eingetreten haben.

Die Versionen des Tathergangs unterscheiden sich nach den Aussagen der Beschuldigten und der Zeugen stark. Alle Beteiligten waren an dem Abend mehr oder weniger alkoholisiert. Der Hauptangeklagte bestritt mehrfach, für die Verletzungen verantwortlich zu sein. Er gab jedoch zu, dass er mit dem Opfer eine verbale Auseinandersetzung hatte. Drei Personen gaben an, beobachtet zu haben, wie der 25-Jährige das Opfer schlug. Weil die Kernzeugen das Motiv und den Tathergang deckungsgleich beschrieben, ist für das Gericht erwiesen, dass der 25-Jährige zugeschlagen hat.

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