Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Bedingte Geldstrafe für Auffahrunfall

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Am 28. Juni des letzten Jahres kam es in Galmiz kurz nach 16 Uhr zu einem Auffahrunfall mit drei Fahrzeugen. Ein damals 37-jähriger Automobilist fuhr auf der Kantonsstrasse von Muntelier in Richtung Sugiez. Kurz vor der Einmündung zum Birkenhof bemerkte er zu spät, dass vor ihm Fahrzeuge stillstanden. Er fuhr in das Auto, das vor ihm angehalten hatte. Durch die Wucht des Aufpralls wurde dieses Fahrzeug nach vorne katapultiert und ins Heck des vor ihm stehenden Fahrzeugs gestossen (die FN berichteten). Die Lenker der stillstehenden Fahrzeuge–der eine 50-jährig, der andere 55-jährig–erlitten beide ein Schleudertrauma. Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den Unfallfahrer mittels Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt: Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen; dazu kommen eine Busse von 50 Franken und Verfahrenskosten von 870 Franken. njb

Meistgelesen

Mehr zum Thema