Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Bedingte Geldstrafe für Bergführer

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Nicole Jegerlehner

Bulle Ein Gipfelkreuz hat er im Winter 2009/2010 zerstört, zwei weitere beschädigt. Patrick Bussard störte sich an den religiösen Symbolen mitten in der freien Natur der Freiburger Voralpen. Er habe eine Debatte auslösen wollen, sagt der Greyerzer Bergführer.

Der Generalstaatsanwalt des Kantons Freiburg, Fabien Gasser, nahm ihm dies nicht ab. «Zuerst hat er verbittert die Kreuze angesägt, dann erst hat er passende Worte für seine Taten gesucht», sagte Gasser nach dem Prozess. Der Generalstaatsanwalt forderte eine Verurteilung wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit. Der Polizeirichter des Greyerzbezirks, Philippe Vallet, folgte dem Staatsanwalt auf der ganzen Linie. Er verurteilte Patrick Bussard zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und zu einer Busse von 500 Franken.

Bericht Seite 3

LegendeBild ???

Meistgelesen

Mehr zum Thema