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Bedingte Geldstrafe für eine Unfallfahrerin

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Am 22. Juli letzten Jahres, kurz nach 17 Uhr, war eine 63-jährige Frau mit dem Auto von Salavaux in Richtung Wallenried unterwegs. Auf der Chandosselstrasse, einer Nebenstrasse, geriet sie auf die falsche Fahrbahn–und fuhr in ein Motorrad. Trotz Ausweich- und Bremsmanöver fuhr sie in die linke Seite des Motorrads (die FN berichteten). Der 56-jährige Töfffahrer wurde schwer verletzt: Weil der Fuss irreparable Schäden davontrug, musste sein linkes Bein später unterhalb des Knies amputiert werden. Zudem hatte er einen offenen Bruch an der linken Hand. Die Untersuchungen zeigten, dass die Frau zum Unfallzeitpunkt einen Blutalkoholwert von mindestens 1,6 Promille hatte. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat sie nun mittels Strafbefehl wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Fahrens in angetrunkenem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen mit einer Probezeit von drei Jahren und einer Busse von 1200 Franken verurteilt. Zudem trägt sie die Verfahrenskosten von gut 3000 Franken. njb

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