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Bedingte Geldstrafe für fahrlässige Tötung

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der tragische Unfall geschah an einem Samstagmittag im August 2017. Ein 14-Jähriger war mit seinem Velo unterwegs und bog von einer Nebenstrasse auf die Route de Misery ein, um kurz danach wieder links in eine Nebenstrasse einzubiegen und nach Cutterwil zu fahren, wie es im Strafbefehl heisst.

Ein Auto näherte sich dem Velofahrer von hinten. Der 30-jährige Lenker sah den Jugendlichen nach eigenen Angaben erst, kurz nachdem dieser auf die Route de Misery eingebogen war. Ein Maisfeld habe die Sicht verdeckt. Der Autofahrer fuhr etwas langsamer und entschloss sich dann zu einem Überholmanöver. Er wich nach links aus, ohne jedoch die Sicherheitslinie zu überfahren. Im Moment des Überholens musste er noch weiter nach links ausweichen – trotzdem kam es zum Zusammenstoss zwischen der Vorderseite des Autos und dem hinteren Teil des Velos.

Der 14-Jährige wurde rund 30 Meter weit weggeschleudert. Er erlitt schwere Verletzungen, unter anderem am Kopf. Trotz der Intervention der Rettungsdienste sei der Jugendliche noch vor Ort gestorben, heisst es im Strafbefehl.

Zu wenig abgebremst

Gemäss der Staatsanwaltschaft hat der Autofahrer die Vorsichtsregeln verletzt. Er wohne in der Region und kenne die Strasse – die beim Unfallort eine leichte Kurve macht und eine durchgezogene Sicherheitslinie in der Mitte hat. Er fuhr zwar nicht schneller als die erlaubten 80 Kilometer pro Stunde, aber hätte trotzdem viel stärker abbremsen müssen. Gemäss Strafbefehl war zudem nicht genug Platz für ein Überholmanöver. Der Autofahrer beteuerte in seiner Vernehmung zwar, der Jugendliche sei ganz am Rand der Strasse gefahren – er hätte aber davon ausgehen müssen, dass der Velofahrer einen Schlenker mache, insbesondere weil es sich um einen Jugendlichen handelte, heisst es im Strafbefehl. Der Autolenker hätte bremsen, hinter dem Velofahrer bleiben und ihn später überholen müssen.

Nicht vorsichtig genug

Er sei nicht vorsichtig genug gewesen und habe dadurch den Tod des Teenagers verursacht, schreibt die Staatsanwaltschaft. Sie verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 60 Franken mit zwei Jahren Bewährung.

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