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Bedingte Geldstrafe für Unfallfahrerin

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Der Unfall hat sich am 25. Januar 2016 in der Stadt Freiburg ereignet: Eine 58-jährige Frau setzte sich hinter das Steuer ihres Autos und wollte rückwärts aus dem Parkplatz fahren. Bei diesem Manöver übersah sie eine Fussgängerin, die am Strassenrand vorbeiging. Das Auto erwischte die Passantin und brachte sie zu Fall. Das Opfer erlitt mehrere Brüche, unter anderem am Stirnbein, am rechten Arm und an der rechten Hand. Die Frau hat in der Folge Klage eingereicht. Die Fahrerin hatte sich nach dem Unfall kurz um die Verletzte gekümmert, war dann aber weitergefahren, ohne Hilfe zu holen oder die Polizei zu avisieren.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die Fahrerin nun wegen einfacher fahrlässiger Körperverletzung und wegen pflichtwidrigem Verhalten nach einem Unfall verurteilt. Da sie bereits wegen diverser anderer Strassenverkehrsdelikte vorbestraft ist, wurde die Bewährung auf drei Jahre festgesetzt. Die bedingte Geldstrafe beläuft sich auf 1500 Franken. Sofort bezahlen muss sie die Busse von 400 Franken und die Verfahrenskosten von 774 Franken. im

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