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Bedingte Geldstrafe nach Autounfall

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Anfang Februar, in einer Nacht auf Sonntag, fuhr ein betrunkener Autolenker von Mariahilf in Richtung Tafers. Er geriet auf die Gegenfahrbahn und streifte ein entgegenkommendes Auto – fuhr aber weiter, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Fünf Minuten später verlor er vor der Bushaltestelle Menziswil erneut die Herrschaft über sein Auto, geriet auf die Gegenfahrbahn und prallte in einen entgegenkommenden Wagen. Dessen Lenker wurde verletzt: Er zog sich Schnittwunden an der linken Hand, Prellungen und Schmerzen im Ellbogen zu. Der Unfallfahrer selber erlitt mehrere Prellungen im Rücken- und Brustbereich und brach sich mehrere Rippen.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den 60-Jährigen nun mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt – wegen fahrlässiger Körperverletzung und weil er betrunken Auto fuhr sowie die Unfallstelle einfach so verliess.

Lange Bewährungsfrist

Die Bewährungsfrist läuft über vier Jahre, da der Mann bereits neun Jahre zuvor wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand und pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall verurteilt worden war. Auch der hohe Blutalkoholgehalt von mindestens 1,56 Promille sprach nicht zu seinen Gunsten. Der Mann zahlt zudem eine Busse von 4000 Franken; dazu kommen Verfahrenskosten von knapp 900 Franken.

njb

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