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Bedingte Geldstrafe nach schwerem Unfall

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Am 10. Juni 2015 nickte eine 56-jährige Autofahrerin am Steuer ein. Ihr Auto geriet auf die andere Fahrspur und fuhr frontal in ein korrekt fahrendes Auto. Beide Lenkerinnen wurden bei diesem Unfall in Posieux schwer verletzt (die FN berichteten): Die Lenkerin, die korrekt gefahren war, erlitt mehrfache schwere Brüche, unter anderem der Wirbel, eines Schlüsselbeins und des Arms; auch ihr Darm wurde verletzt, so dass ein Teil des Dünndarms entfernt werden musste. Sie ist bis heute arbeitsunfähig und wird es vielleicht auch bleiben. Sie hat gegen die Unfallfahrerin eine Anzeige wegen schwerer fahrlässiger Körperverletzung eingereicht. Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft die Unfallverursacherin mittels Strafbefehl wegen schwerer fahrlässiger Körperverletzung und Fahruntüchtigkeit zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt, mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Dazu kommt eine Busse von 1000 Franken. njb

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