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Bedingte Geldstrafe und eine Busse

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Autor: Marc Kipfer

MurtenEine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 70 Franken sowie eine Busse von 2000 Franken. Dieses Urteil ist einem 63-jährigen Deutschen vom Polizeirichter des Seebezirks schriftlich eröffnet worden. Der in Thailand wohnhafte Mann hatte sich am Montag vergangener Woche vor dem Gericht des Seebezirks in Murten wegen mehrerer finanzieller Ungereimtheiten verantworten müssen (die FN berichteten). Er hat sich gemäss dem Urteil des mehrfachen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs schuldig gemacht.

Deutsche Bank als Klägerin

Das Strafmass gegen den früher in Murten wohnhaften Mann fällt damit milder aus, als es der Klägeranwalt Markus Jungo an der Gerichtsverhandlung gefordert hatte. Stellvertretend für die Deutsche Bank, welcher der Verurteilte rund 30 Millionen Franken schuldet, hatte Jungo 90 Tagessätze und eine Busse von 3000 Franken gefordert.

Als Zivilklägerin hatte die Deutsche Bank zusätzlich einen symbolischen Betrag von 100 Franken verlangt. Dieses Begehren hat Gerichtspräsident Markus Ducret in seinem Urteil abgewiesen.

Versteckte Lohnanteile vor Gläubigern verheimlicht

Der hoch verschuldete Mann war in einer Firma, die offiziell von seiner Ehefrau kontrolliert wurde, als Geschäftsführer angestellt. Dafür bezog er ein bescheidenes Monatsgehalt von 5700 Franken. Wie Gerichtspräsident Ducret in seinem Urteil schreibt, hat der Deutsche jedoch mehrere versteckte Lohnanteile bezogen, die er vor seinen Gläubigern verheimlicht hat. So finanzierte sich der Verurteilte einen Ferrari aus der Firmenkasse und leistete sich Übernachtungen in Luxushotels.

In den Jahren 2002 und 2003 liess der Verurteilte die Strom- und Wasserkosten für seine Wohnung in Murten regelmässig durch die Firma berappen. Für diese Kosten hätte er als Schuldner mit dem ihm zustehenden monatlichen Existenzminimum aufkommen müssen. Auch dieser Grundbetrag hatte an der Verhandlung vom Montag vergangener Woche für Diskussionen gesorgt. Der Deutsche hatte sich den deutlich höheren Betrag für Schuldnerehepaare anrechnen lassen, obwohl er gemäss dem Strafbefehl mit seiner Ehefrau keinen gemeinsamen Haushalt führte.

Wer erhält die Kaution?

Im Juli 2007 war der 63-Jährige in Untersuchungshaft versetzt und am sechsten Tag gegen eine Kaution von 50 000 Franken wieder daraus entlassen worden. Von diesem Betrag sollen nun die Busse und die Verfahrenskosten beschlagnahmt werden. Unklar ist allerdings, was mit dem Rest dieser Kaution geschieht.

Die Ehefrau des Verurteilten hatte die Summe in Absprache mit dessen Anwalt bezahlt und fordert die Kaution nun zurück. Vor dem Präsidenten des Zivilgerichts des Saanebezirks ist in dieser Sache ein Widerspruchsverfahren zwischen der Ehefrau des Verurteilten und der Deutschen Bank hängig.

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