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Bedingte Geldstrafe wegen Verwechslung von Chemikalien

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im Februar verkaufte eine Drogerie in Murten einer Kundin unabsichtlich reines Natriumnitrit, obwohl die Kundin nach Pökelsalz (Kaliumnitrat) verlangt hatte (die FN berichteten). Beide Substanzen dienen der Farberhaltung von Fleischwaren. Jedoch ist reines Natriumnitrit etwa 150 Mal wirksamer und «auch um diesen Faktor stärker giftig», schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrem soeben veröffentlichten Strafbefehl. Deshalb müsse Natriumnitrit «in geringerer Konzentration verwendet werden beziehungsweise mit viel mehr Kochsalz gemischt werden».

Schlechte Beschriftung

Die Dose, in der sich das Natriumnitrit befand, war ungenau angeschrieben. Es waren zwei Beschriftungen angebracht: Natriumnitrit und gleichzeitig Pökelsalz. So kam es beim Verkauf zur Verwechslung der Substanzen. Hier sieht die Staatsanwaltschaft einen ersten strafrechtlichen Tatbestand. Denn laut Chemikaliengesetz müssen gefährliche Stoffe so aufbewahrt werden, dass Verwechslungen verhindert werden.

Zudem sei es strafbar, gefährliche Stoffe in Verkehr zu bringen, «ohne den Abnehmer über die Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen oder die erforderlichen Vorsichts- und Schutzmassnahmen zu informieren», schreibt die Staatsanwaltschaft. Genau das passierte in der Drogerie in Murten. Das Natriumnitrit wurde verkauft, ohne dass darauf aufmerksam gemacht wurde, dass diese Substanz «nur in einer wesentlich geringeren Konzentration» gebraucht werden darf. «Ohne diesen Hinweis bestand die Gefahr der Gesundheitsgefährdung», schreibt die Staatsanwaltschaft.

Dass die Drogerie beim Bemerken ihres Fehlers ihrer Meldepflicht nachkam – die Polizei wurde informiert –, sei ein Strafmilderungsgrund. Personen kamen wegen des Fehlers nicht zu Schaden. Dank einer öffentlichen Bekanntmachung konnte das Natriumnitrit zurückgerufen werden.

Aufgrund des Sachverhalts verurteilte die Staatsanwaltschaft eine Mitarbeiterin der Drogerie zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 30 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Dies, weil sie fahrlässig gegen das Chemikaliengesetz verstossen habe. Ausserdem muss die Mitarbeiterin eine Busse von 1500 Franken bezahlen.

Telefonische Bestellung

Bleibt noch die Frage, weshalb aus Pökelsalz Natriumnitrit wurde. Ein sprachliches Missverständnis könnte die Ursache gewesen sein. Die Drogerie bestellte das Pökelsalz nicht wie üblich bei einer Firma im Appenzellischen, sondern telefonisch bei einem Grosshändler im Kanton Waadt. Dieser Vorgang könne «mangels schriftlicher Dokumente und genügender Erinnerung» nicht mehr nachvollzogen werden. Fakt ist: Bei der Warenannahme durch die Drogerie blieb unbemerkt, dass nicht Pökelsalz, sondern Natriumnitrit auf der Lieferung stand.

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