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Bedingte Haftentlassung in Freiburg rückläufig

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«Die Kantone gewährleisten einen einheitlichen Vollzug strafrechtlicher Sanktionen.» Dies sieht der Artikel 372 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vor. Der Vergleich der Kantone bringt aber eine jeweils sehr unterschiedliche Praxis zutage. Dies zeigt eine Studie, die gestern an den Freiburger Strafvollzugstagen vorgestellt wurde. Autoren sind Thomas Freytag, der bis vor anderthalb Jahren Vorsteher des Amts für Straf- und Massnahmenvollzug und Gefängnisse des Kantons Freiburg war, sowie Aimée Zermatten, Doktorandin an der Uni Freiburg und bis kürzlich Adjunktin beim Freiburger Amt.Dass die bedingte Haftentlassung je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt wird, war ein Eindruck, den Freytag in seinem beruflichen Alltag gewann. Er ist auch Präsident von «Freiheitsentzug Schweiz».

Zwischen 53 und 97 Prozent

Freytag hat sich mit Zermatten zusammengetan, und gemeinsam haben sie in den Kantonen Daten gesammelt, wie oft die vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung gewährt wird. Eine erste Umfrage 2014 für die zehn Jahre davor, und eine zweite Erfassung 2016 für die restlichen zwei Jahre. Die Resultate fasste Zermatten so zusammen: Im Strafvollzugskonkordat Ostschweiz wurde die bedingte vorzeitige Entlassung stabil zwischen 79 und 86 Prozent gewährt, im Konkordat Mitte liegt die Streuung zwischen 77 und 86 Prozent, und im Konkordat der lateinischen Schweiz sind es 48 bis 65 Prozent. Die letzten zwei Jahre fand eine Annäherung statt, ergänzte Freytag: In der lateinischen Schweiz erhöhte sich die Quote auf 67 Prozent.

Extreme Unterschiede ergeben sich im Vergleich der Kantone. Während im Kanton Thurgau 97 Prozent der Insassen in den Genuss einer vorzeitigen Haftentlassung kommen, sind es im Kanton Waadt durchschnittlich 53 Prozent.

Freiburg fast am restriktivsten

Der Kanton Freiburg ist bei dieser Frage über die Jahre deutlich restriktiver geworden. Wie Zermatten gegenüber den FN aufzeigte, wurden 2004 total 87 Prozent Bewilligungen für eine bedingte Entlassung erteilt, 2009 waren es 75 Prozent und 2015 bloss noch 55 Prozent. Mit dieser Quote gehört Freiburg heute gar zu den restriktivsten Kantonen.

An der gestrigen Tagung versuchten Freytag und Zermatten einige Erklärungen für ihre erhobenen Zahlen zu finden. Sie erwähnten, dass in den französischsprachigen Kantonen Waadt, Wallis und Genf Richter für die Bewilligungen zur Haftentlassung zuständig sind, während es in den Deutschschweizer Kantonen und auch in Freiburg Verwaltungsbehörden sind. Der Unterschied an Bewilligungen beträgt im Schnitt aber nur fünf Prozent, sodass diese Erklärung nicht genüge.

Verschieden seien von Kanton zu Kanton aber die Gefängnispopulationen, so Freytag. In der Westschweiz liege der Anteil ausländischer Insassen höher. Ein grosser Teil der bedingten Haftentlassungen werde heute von einer Ausschaffung abhängig gemacht.

Schliesslich prüften die Autoren auch, ob die Mordfälle Lucie 2009 im Aargau und Adeline und Marie 2013 in der Waadt und Genf die Praxis der bedingten Entlassungen verändert haben. Nach dem Fall Lucie habe die Zahl der abgelehnten Gesuche abgenommen, was überrasche, so Freytag. Hingegen habe nach den Fällen Adeline und Marie tatsächlich eine Zunahme der verweigerten Entlassungsgesuche stattgefunden.

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