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Bedingte Haftstrafe für Brandstifter

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Die Fakten waren unbestritten: Am 13. April 2015 fuhr ein heute 30 Jahre alter Mann sein Auto an den Rand eines Waldstücks in Cressier. Dort schüttete er hoch entzündliches Desinfektionsmittel über vier Reifen im Kofferraum und die hintere Sitzbank des Fahrzeugs. Mit einem Feuerzeug entzündete er die Flüssigkeit und entfernte sich. Die Feuerwehr löschte die Flammen. Doch das Auto war vollständig ausgebrannt und die umstehenden Bäume durch die Hitze beschädigt.

Gestern beim Prozess vor dem Gericht des Seebezirks in Murten gingen die Ansichten von Verteidigung und Staatsanwaltschaft über das Motiv diametral auseinander. Die Verteidigerin machte eine Panikreaktion geltend: «Er hatte Angst, seine Freundin und sein Kind endgültig zu verlieren.»

Letztere waren vor der Tat einmal für einen Monat nach Portugal gereist. Der Grund: Die Freundin hatte entdeckt, dass ihr Partner sie nicht nur betrog, sondern auch ein Kind mit einer anderen Frau bekommen hatte. Allerdings kehrte sie wieder in die Schweiz zurück. Und schon bald plante sie, mit ihrem Freund ein Haus in Portugal zu kaufen. Die Beziehung war gerettet.

Einige Wochen später ging der Angeklagte zum Arbeitsplatz seiner Freundin, wo sein Auto parkiert war. Sie benutzte dieses, weil er seinen Führerausweis wegen zu schnellen Fahrens verloren hatte. Dennoch sei er losgefahren und rasch in Panik geraten. Wenn seine Freundin von seiner Fahrt ohne Ausweis erfahren würde, würde sie ihn verlassen, erklärte der Mann vor Gericht. Er fuhr das Auto in den Wald und zündete es an, um es später bei der Polizei als gestohlen zu melden.

Fehlgeschlagener Verkauf

Das sei bereits die dritte Version der Geschichte des Angeklagten, so die Staatsanwältin Catherine Christinaz. Sie ging von einem ganz anderen Motiv aus: Versicherungsbetrug. Der Angeklagte habe über einen längeren Zeitraum erfolglos versucht, sein Auto zu verkaufen. Zum Beleg zitierte sie Aussagen seiner Schwester, seiner Arbeitskollegen und seiner Affäre. Diese Personen würden lügen oder hätten ihn falsch verstanden, verteidigte sich der Angeklagte.

Laut Staatsanwältin hat er die Versicherungssumme kassieren wollen. Diese habe über dem Verkaufswert des Fahrzeugs gelegen. Doch der Mann kam nie dazu, den Verlust des Autos seiner Versicherung zu melden. Die Polizei hatte ihn noch am Tag des Brandes festgenommen.

Hier hakte die Verteidigerin ein: Weil der Mann nie einen Schaden bei der Versicherung gemeldet hat, könne auch kein Betrug vorliegen. Allfällige Tatvorbereitungen seien nicht strafbar. Die Gerichtspräsidentin Sandrine Schaller Walker sah das anders. Sie verurteilte den Mann wegen versuchten Betruges, Brandstiftung, Verstosses gegen das Gesetz über den Umweltschutz und Fahrens ohne Führerausweis. Neben einer Busse von 4000 Franken bekam er eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten mit fünf Jahren Bewährung.

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