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Bedingte Haftstrafe für den Masseur

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Die Staatsanwältin hatte eine bedingte Haftstrafe von 22 Monaten und ein Verbot, Frauen zu massieren, gefordert–der Verteidiger einen Freispruch. Das fünfköpfige Strafgericht des Saanebezirks hat gestern sein Urteil bekannt gegeben: Der Masseur, der mindestens vier Frauen an intimen Stellen berührt und massiert hat, wird wegen sexueller Handlungen an zum Widerstand unfähigen Personen zu einer 18-monatigen, bedingten Haftstrafe verurteilt. Die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Dazu kommen eine Busse von 400 Franken und Genugtuungen für die vier Klägerinnen zwischen 4000 und 6000 Franken.

Der 42-Jährige muss in seinem Hammam Plakate aufhängen, auf denen er darauf hinweist, dass das Gericht des Saanebezirks es verbietet, Brüste und Geschlechtsteile zu massieren–und dass sich die Kundinnen und Kunden an die Polizei wenden sollen, wenn dies doch passieren sollte. «Diese Plakate schaden dem Geschäft nicht, sondern zeigen, dass der Betrieb professionell geführt wird», sagte Gerichtspräsident Benoît Chassot zum Verurteilten. Und er wies ihn darauf hin, dass die Polizei kontrollieren werde, ob die Plakate in allen Räumen des Hammams aufgehängt seien. «Sind sie nicht aufgehängt, könnte das Gericht die bedingte Strafe in eine unbedingte umwandeln.»

Chassot bezeichnete die Opfer als glaubwürdig: Sie hätten ihre Aussagen im Verlaufe der Untersuchung nicht verändert, hätten präzise und detailliert Auskunft gegeben. Zudem habe keine einen Anlass gehabt, die Aussagen zu erfinden: «Sie kannten den Mann nicht und hatten keinen Grund, ihm Schaden zuzufügen.»

«Nackt, alleine mit ihm»

Der Gerichtspräsident wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass der Masseur immer gleich vorgegangen sei. Im abgedunkelten Hammam habe er die Frauen aufgefordert, sich auszuziehen–obwohl er während der Untersuchung immer gesagt habe, dass er seiner Kundschaft Wegwerfunterwäsche abgebe. «Nicht nur die vier Klägerinnen, auch zwei weitere Frauen haben jedoch ausgesagt, dass er sie massiert hat, als sie nackt waren.» Er habe sie auch nicht mit Tüchern abgedeckt. «Die Frauen haben sich auf eine entspannende Massage vorbereitet, lagen mit geschlossenen Augen auf dem Massagetisch–auf dem Rücken oder dem Bauch–und waren in keinem Fall darauf vorbereitet, dass der Masseur, dem sie vertrauten, sie an den Brüsten, der Klitoris oder der Vagina berühren wird.» Sie seien überrumpelt worden. «Nackt, alleine mit einem Mann im Raum, von dem sie nicht wussten, wie er reagieren wird–sie konnten sich nicht wehren.» Der aus Ägypten stammende Schweizer habe dies gewusst und die Lage ausgenutzt. «Das ist untragbar und schwerwiegend», sagte Chassot.

Während der Untersuchung und auch am Dienstag vor Gericht habe der Masseur versucht, die Opfer als Lügnerinnen darzustellen. «Er hat sich nie entschuldigt und zeigt keinerlei Mitgefühl.»

Das Gericht erkennt jedoch keine Rückfallgefahr. Die vier Klägerinnen waren zwischen Dezember 2013 und Juli 2014 in der Massage; seit der ersten Anzeige hat sich offenbar kein weiterer solcher Fall ereignet. Darum verbietet das Gericht dem Masseur nicht, in den nächsten Jahren Frauen zu massieren.

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