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Bedingte Strafe für das Einnicken am Steuer

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Ein 25-jähriger Mann nickte an einem Sonntagabend im letzten März kurz nach 23 Uhr auf der Autobahn A 1 in Fahrtrichtung Lausanne auf der Höhe von Galmiz ein; er verlor die Herrschaft über sein Auto. Sein Fahrzeug kollidierte mit dem Heck eines anderen Autos. Dieses wurde nach rechts geschleudert, überschlug sich und kam auf einer Böschung zum Stillstand. Der 44-jährige Lenker des verunglückten Autos und drei Beifahrer im Alter von 41, 49 und 62 Jahren wurden verletzt ins Spital gebracht. Die rechte Fahrspur blieb während zweieinhalb Stunden gesperrt (die FN berichteten). Nun hat die Staatsanwaltschaft den Unfallverursacher mittels Strafbefehl zu einer bedingten Strafe von 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt; dies wegen Fahrens in fahruntüchtigem Zustand. Die Bewährungsfrist läuft über vier Jahre. Der Mann muss eine Busse von 1200 Franken sowie die Gerichtskosten von knapp 700 Franken bezahlen.

njb

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