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Bedingte Strafe für Drogenverkauf in Bar

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im letzten Dezember wurde die Starlight-Bar mit sechs Zimmern für Prostituierte in Flamatt provisorisch geschlossen. Bei der Durchsuchung fand die Polizei 36 Gramm Kokain – der grösste Drogenfund in einem Massagesalon, seit das neue Prostitutionsgesetz in Kraft ist (die FN berichteten).

Freiburger Kantonspolizisten hatten in fiktiven Testkäufen mehrmals Kokain in der Starlight-Bar erworben: Prostituierte wickelten die Verkäufe ab, der Türsteher stellte die Ware bereit. Nun wurde der Türsteher mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Er muss zudem eine Busse von 2200 Franken bezahlen. Dazu kommen Verfahrenskosten von rund 8500 Franken. Rund 7700 Franken davon wird mit beschlagnahmtem Bargeld abgegolten. Die Kantonspolizei hatte unter anderem auch Drogen und eine elektronische Waage beschlagnahmt, die dem Türsteher gehörten. All dies wird nun vernichtet.

Bar definitiv zu

Nach dem Kokainfund entzog die kantonale Sicherheits- und Justizdirektion im Januar dem Betreiber die Patente definitiv. Er wehrte sich dagegen, stiess jedoch beim Freiburger Kantonsgericht auf kein Verständnis. Die Sicherheits- und Justizdirektion habe dem Betreiber die Patente nicht nur wegen des Kokainhandels entzogen, sondern als «Folge einer ganzen Reihe von teilweise schwerwiegenden Verstössen im Betrieb». Die Bar sei mehrmals provisorisch geschlossen, der Betreiber ermahnt worden; er habe die Patente jeweils nur für sechs Monate erhalten. «Doch das hat sich nicht als ausreichend erwiesen, um ein gesetzeskonformes Verhalten zu erwirken», urteilte das Gericht im April.

njb

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