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Bedingte Strafe für Facebook-Eintrag

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Auf ihrem Weg nach Onnens sah eine Autofahrerin unterwegs ein totes Kalb vor einem Bauernhof liegen, kurz darauf vor einem zweiten Hof ein weiteres totes Kalb. Sie hielt an, fotografierte die Tiere und publizierte sie auf Facebook. Dazu schrieb sie: «Was sind das für Bauern? Ich habe immer gesagt, dass sie die Tiere nur um des Geldes Willen lieben.» Einige Tage später informierte sie das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen über die beiden toten Kälber.

Die beiden Landwirte zeigten die 43-Jährige an – wegen Verleumdung und weil sie für das eine Foto privaten Grund betreten hatte.

Die beiden Kälber waren an einer Lungenentzündung gestorben; die Landwirte hatten sie vor die Ställe gelegt, bevor sie zur Sammelstelle für tierische Abfälle transportiert wurden.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die Frau nun mittels Strafbefehl verurteilt wegen Verleumdung und wegen strafbarer Handlung gegen den Geheim- oder Privatbereich, dies durch ein Aufnahmegerät.

Staatsanwalt Patrick Genoud führt aus, dass die Frau nicht das Recht hatte, die Kälber zu fotografieren, da sie sich beim Hof unter den Vordächern befanden: Das ist Privatbereich. Wären sie auf einem Feld abgelegt worden, wäre dies anders gewesen.

Mit ihrem Kommentar habe sie eine Beurteilung abgegeben. Zusammen mit den Bilder sei der Eindruck entstanden, die beiden Landwirte hätten ihre Tiere vernachlässigt. Die Bauern seien wegen der Fotos, auf denen die Höfe zu erkennen waren, identifizierbar gewesen. «Bevor sie die Fotos publizierte, hätte sie die Landwirte kontaktieren und eine Erklärung verlangen sollen», schreibt der Staatsanwalt. «Sie hätte auch die Behörden kontaktieren können.» Das habe sie aber erst nach der Publikation auf Facebook getan.

Die Frau erhält eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen, mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Sie muss die Verfahrenskosten von 415 Franken übernehmen. Bei der Strafbemessung berücksichtigte der Staatsanwalt, dass die Frau durch den Anblick der toten Tiere schockiert war. Die Bauern hätten die Tiere mit einer Blache abdecken sollen, heisst es im Strafbefehl.

njb

 

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