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Bedingte Strafe für Wucherer

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Ein 69-jähriger Freiburger hat rund 20 Wohnungen im Grossraum Freiburg vermietet. Von einigen war er der Besitzer, von anderen der Mieter. In diesen Wohnungen wohnten überwiegend Ausländer, teils sehr viele auf engem Raum. Wegen Wucher, Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz und Urkundenfälschung war er bereits vor zwei Jahren vom Bezirksgericht ­Saane verurteilt worden, worauf er den Entscheid ans Freiburger Kantonsgericht gezogen hat (die FN be­richteten).

Doch auch das Kantonsgericht spricht den Mann nun in allen Anklagepunkten schuldig. Er habe seine Wohnungen rund vierzig Prozent teurer als im Kanton üblich vermietet. Für jene Wohnungen, die er weitervermietete, habe er 60 bis 125 Prozent mehr verlangt, als er selber dafür Miete bezahlt habe. «Er hat davon profitiert, dass sich die Ausländer in einer illegalen Situation befanden und sich weder an eine Immobilienverwaltung wenden noch sich über den Zustand ihrer Wohnung beklagen konnten», hält das Gericht fest.

Das Kantonsgericht verurteilt den Mann wie das Bezirksgericht zu zwanzig Monaten Haft und einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Es gewährt dem Mann aber eine bedingte Strafe mit einer Bewährungsfrist von fünf Jahren. Er habe «eine allerletzte Chance, sich der Schwere seines Vergehens bewusst zu werden».

njb

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