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Bedingte Strafe nach schwerem Autounfall

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Am 6. Februar hatte sich bei Albeuve im Greyerzbezirk ein schwerer Unfall ereignet: Eine 21-jährige Autofahrerin war kurz nach 17 Uhr von Montbovon Richtung Enney unterwegs, als sie bei La Tena in Albeuve kurz einnickte. Ihr Auto geriet auf die Gegenfahrbahn und verursachte eine Frontalkollision (die FN berichteten).

Im Wrack eingeklemmt

Die Unfallverursacherin musste aus dem Wrack befreit werden und wurde mit schweren Verletzungen ins Spital geflogen. Ihr Beifahrer wurde mit der Ambulanz in Spital gebracht. Von den drei Insassen des entgegenkommenden Autos erlitt der 53-jährige Fahrer Prellungen und Blutergüsse. Auch die beiden Passagierinnen–sie sind 48- und 76-jährig–wurden verletzt: Die eine hatte ein gebroche- nes Brustbein, die andere mehrere Brüche im Gesicht und an den Beinen. Die Strasse war nach dem Unfallwährend rund eineinhalb Stundengesperrt.

Gemeinnützige Arbeit

Die drei Personen des korrekt fahrenden Autos haben Strafanzeige eingereicht. Nun hat Staatsanwalt Jean-Luc Mooser die Autofahrerin wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung und Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt. Sie muss zudem eine Busse von 400 Franken bezahlen sowie für Verfahrenskosten in der Höhe von rund 1500 Franken aufkommen. njb

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