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Bedingte Strafe wegen Hausfriedensbruchs

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Am Bezirksgericht Sense war am Donnerstag ein Fall angesetzt, bei dem Polizeirichter Reinold Raemy über die Einsprache gegen einen Strafbefehl hätte befinden sollen. Der Beschuldigte, ein 19-jähriger, im Sensebezirk wohnhafter Mann, hat auf Nachfrage des Gerichtspräsidenten aber das Urteil des Staatsanwaltes doch akzeptiert. Dieser hatte ihn verurteilt, weil er einem Mann aus der Jackentasche einen Schlüssel gestohlen hatte, in dessen Wohnung eingedrungen war und dort ein Feuerzeug gestohlen hat. Zudem wurden ihm Drogendelikte zur Last gelegt.

Er sei grundsätzlich einverstanden mit dem Strafbefehl, sagte er. Die Einsprache habe er nur gemacht, weil er nicht in der Lage sei, die Busse zu bezahlen und keine Lust habe, betrieben zu werden. Reinold Raemy informierte den unter Berufsbeistandschaft stehenden Mann, dass es Möglichkeiten gebe, den geschuldeten Betrag erst dann zu bezahlen, wenn sich die finanzielle Lage verbessert habe. Der junge Mann befindet sich derzeit in einer Einrichtung für Sucht- und Alkoholkranke.

Der Zivilkläger verneinte die Frage des Gerichtspräsidenten, ob er seine Klage zurückziehe: «Ich bin der Meinung, wenn man einen Blödsinn macht, muss man auch die Konsequenzen dafür tragen. Deshalb ziehe ich es durch.» So gilt das Urteil des Strafbefehls: Eine bedingte Strafe von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit mit zwei Jahren Probezeit, eine Busse von 500 Franken und Verfahrenskosten von 415 Franken.  im

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