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Bedingte Strafen für zwei Raser

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«Es tut mir wahnsinnig leid, und ich schäme mich. Leider kann ich es nicht rückgängig machen und muss nun dafür geradestehen.» Dies sagte der 38-jährige Mann, der sich gestern vor dem Bezirksstrafgericht Tafers wegen Raserei und somit wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verantworten musste.

Ausserorts mit Tempo 204

Polizeirichter Reinold Raemy hat den im Kanton Bern wohnhaften Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezeit von fünf Jahren und zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Er trägt zudem die Kosten des Verfahrens, die sich auf insgesamt 2000 Franken belaufen.

Der Verurteilte war am Sonntag, den 3. April 2016, um 16.56 Uhr mit seinem Motorrad in Heitenried mit 204 Stundenkilometern unterwegs – zugelassen ist dort Tempo 80. Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich gemäss dem Verkehrssicherheitsprogramm Via sicura, das seit 2013 in Kraft ist, um eine qualifizierte und grobe Verletzung der geltenden Verkehrsregeln. Aufgrund der hohen Geschwindigkeitsüberschreitung musste sich der Angeklagte vor dem Bezirksstrafgericht in Tafers verantworten.

Dieselbe Radarfalle

Nur 21 Minuten früher am gleichen Sonntag wurde auf der gleichen Strecke in Richtung Heitenried ein zweiter Raser von derselben Radarfalle geblitzt. Der 22-Jährige war zu diesem Zeitpunkt ebenfalls mit einem Motorrad unterwegs. Er fuhr mit 148 Stundenkilometern in der 80er-Zone. Mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 62 km/h, nach Abzug der Sicherheitsmarge von 6 km/h, wird somit auch er gemäss Via sicura als Raser eingestuft. Im Gegensatz zum vorhergehenden Fall war die Geschwindigkeitsüberschreitung jedoch deutlich geringer. Der zweite Angeklagte musste sich vor dem Polizeigericht Sense verantworten.

14 Monate bedingt

Gerichtspräsident Reinold Raemy hat den Angeklagten für diese Geschwindigkeitsüberschreitung wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, das heisst, er muss sie nicht antreten, wenn er sich innerhalb der Probezeit von drei Jahren nichts zuschulden kommen lässt. Er erhielt ausserdem eine Busse von 1500 Franken und muss zudem die Kosten des Verfahrens, die sich auf 1300 Franken belaufen, übernehmen.

Abgekürztes Verfahren

Beide Angeklagte zeigten sich gestern einsichtig, wodurch die Fälle in abgekürzten Verfahren verhandelt wurden. Abgekürzte Verfahren können dann angewandt werden, wenn der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Vorwürfe eingesteht und der Anklageschrift schriftlich zustimmt und wenn die beantragte Strafe weniger als fünf Jahre beträgt. Dies traf in beiden Fällen zu.

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