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Bedingungen für Eintritt in den Kindergarten festgelegt

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Autor: walter buchs

freiburg Das Eintrittsalter für den Kindergarten wird auf das jeweils am 31. Juli vollendete vierte Altersjahr festgesetzt. So steht es im geänderten Schulreglement, das der Staatsrat am Dienstag genehmigt hat. Die vorzeitige Einschulung eines Kindes ist nicht mehr möglich.

Wie die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) am Freitag bekannt gegeben hat, können aber Eltern den Eintritt ihres Kindes in die obligatorische Schule um ein Jahr aufschieben. Danach können die Eltern, wenn es durch besondere Umstände wie ungenügende Schulfähigkeit gerechtfertigt ist, bis zum 30. April eine schriftliche Erklärung an das Schulinspektorat senden. Bevor der Inspektor der Ausnahme zustimmt, führt er ein Gespräch mit den Eltern.

Keine Leistungsbewertung

Wie die EKSD weiter präzisiert, erfolgt im Kindergarten keine Leistungsbewertung. Stattdessen erhalten die Eltern mittels förderorientierten Beurteilungen Aufschluss über die Lernfortschritte des Kindes. Für Kinder mit besonderen Fähigkeiten bestehe die Möglichkeit, bereits nach einem Jahr Kindergarten in die Primarschule zu wechseln. Bekundet ein Kind aber erhebliche Schwierigkeiten, so könne es den Kindergarten drei Jahre lang besuchen. In beiden Fällen liege der Entscheid bei der Lehrperson, die sich vorher mit den Eltern abspricht.

Gemäss Schulreglement haben die Gemeinden den Schülertransport zu organisieren. Gemeinden, die über keine anderen Transportmittel als die öffentlichen Verkehrsmittel verfügen, müssen namentlich in Hinsicht auf die Sicherheit abklären, ob ein solcher Transport für Kinder im fünften Altersjahr geeignet ist.

Da für den Eintritt in den Kindergarten künftig keine Anmeldung mehr nötig ist, haben die Gemeinden eine Liste der Kinder zu erstellen, welche den Kindergarten besuchen müssen, und die Eltern zu informieren. Die Gemeinden müssen der EKSD die Bestände jeweils bis zum 15. Juni melden. Bekanntlich gibt es für die Einführung des zweiten Kindergartenjahres eine Übergangsfrist. Die Gemeinden müssen nun bis zum 31. Januar 2009 Bescheid geben, ob sie das zweite Kindergartenjahr auf Beginn des Schuljahres 2009/10 einführen wollen.

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