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Bedrohung auf Facebook vorgetäuscht

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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat eine 29-jährige, im Sensebezirk wohnhafte Frau wegen Verleumdung, Verunglimpfung, Missbrauch einer Telekommunikationseinrichtung, Drohung sowie falscher Anschuldigung verurteilt.

Was war geschehen? Die Frau hat im Mai 2015 ein falsches Facebook-Konto eröffnet und sich selbst mehrere Nachrichten mit beleidigendem Inhalt geschickt. Drei Tage später hat sie deswegen sogar Klage wegen Bedrohung und Beleidigung gegen Unbekannt eingereicht. Ebenfalls im Sommer 2015 hat sie ihrem Exfreund auf anonyme Weise mehrere beleidigende Nachrichten geschickt, zum einen via Facebook, zum anderen via Whats­app. Letztere versandte sie über eine öffentliche Telefonkabine. Die Frau hat auch Fotos ihres Exfreundes mit beleidigenden Kommentaren weitergesandt, bis dieser schliesslich gegen Unbekannt Strafanzeige einreichte – dies nicht einmal, sondern gleich mehrfach, weil die Belästigungen auch im Herbst nicht aufhörten.

Busse von 4000 Franken

Die Polizei kam der Frau schliesslich auf die Schliche; sie hat all die Taten zugegeben. Die Staatsanwaltschaft hat die 29-Jährige im Juli 2016 zu einer bedingten Strafe von 480 Stunden gemeinnütziger Arbeit mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 4500 Franken verurteilt. Gegen dieses Urteil hat die Frau Rekurs eingereicht: Die Busse übersteige ihre finanzielle Situation. Die Staatsanwaltschaft hat den Betrag in der Folge auf 4000 Franken reduziert. Sie muss aber auch die Verfahrenskosten von 1427 Franken bezahlen.

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