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Begleitete Besuchstage ausgenützt

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Begleitete Besuchstage ausgenützt

Hintergrund zur Kinds- und Selbsttötung in Grandfey

Der Mann, der in der Nacht auf Montag mit seiner fünfjährigen Tochter in den Tod gesprungen ist, hat das Vertrauen der Betreuer ausgenützt. Niemand konnte dies aber vorhersehen.

Autor: Von CHRISTIAN SCHMUTZ

In der Nacht auf Montag ist ein 47-jähriger Schweizer zusammen mit seiner fünfjährigen Tochter von der Grandfey-Brücke in den Tod gesprungen (vgl. FN von gestern). Der Mann hatte die Tochter nach einem Besuchsrecht nicht zum vereinbarten Ort zurückgebracht und war stundenlang gesucht worden.Wie konnte es dazu kommen? Laut Mitteilung der Polizei hatte der Vater vor einiger Zeit zweimal das normale Besuchsrecht seiner Tochter verletzt, indem er sie tagelang der Mutter nicht zurückgebracht hatte. Auch war er offenbar mit Alimentenzahlungen in Verzug. Ein Richter beurteilte den Fall, verurteilte den Vater zu bedingten Gefängnisstrafen und entschied, ihm daraufhin nur noch begleitete Besuche im geschützten Rahmen zu ermöglichen. Ein Sozialarbeiter des Jugendamtes übernahm dabei eine Beistandschaft für das Kind.Das Mandat für die Treffen zwischen Vater und Tochter übernahm der Verein «Begleitete Besuchstage Freiburg». «Wir führen nur Verfügungen von Jugendamt und Friedensgericht aus», sagte Präsidentin Isabelle Brunner Wicht den FN. Es gehe dabei immer um schwierige Situationen, wo eine normale Regelung des Besuchsrechts zwischen den Eltern nicht möglich sei. Es sei in Konflikten oft der letzte Ausweg, damit Kinder ihre Eltern doch sehen könnten, sagte Brunner Wicht. Im letzten Jahr hat es hier 718 solcher Besuche gegeben mit 77 betroffenen Kindern in 46 Familiensituationen.

Es war nicht der erste Ausflug

«Zuerst gibt es mindestens drei Treffen mit dem Kind innerhalb des Gebäudes», sagte Christiane Rossier Cosandey, Koordinatorin der «Begleiteten Besuchstage». Daraufhin könne ein Richter Fall für Fall entscheiden, ob der betroffene Elternteil mit dem Kind auch rausgehen könne. Dies sei nur in 15 bis 20 Prozent der Fälle möglich. «Auf jeden Fall dauert ein solcher Ausflug nie länger als drei Stunden», sagte Rossier Cosandey. Dem betroffenen Vater seien solche Spaziergänge erlaubt worden und es sei am Sonntag nicht der erste Ausflug gewesen.Niemand habe ein solches Drama erahnen können, schrieb die Tageszeitung «La Liberté» am Dienstag. Der Mann habe sich gegenüber seiner Tochter und seiner Ex-Partnerin nie gewalttätig oder bedrohend gezeigt.Idealerweise bilden die «Begleiteten Besuchstage» nur eine Übergangsphase. «Es soll ein Sprungbrett sein, damit diese Strukturen in einem Konflikt möglichst bald nicht mehr nötig sind», sagte Präsidentin Brunner Wicht. Ziel ist jeweils eine mittelfristige Normalisierung der Besuche.

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