Grosser Rat überweist Postulat
Autor: Von WALTER BUCHS
Einstimmig hat der Grosse Rat am Dienstag auf Antrag des Staatsrates ein Postulat der SP-Grossräte Martin Tschopp, Schmitten, und Hugo Raemy, Murten, überwiesen. Diese hatten den Staatsrat aufgefordert, zusätzliche Stellen für Menschen mit Behinderung zu schaffen und den Prozentsatz dieser Stellen auf mindestens zwei Prozent aller im Staatsetat genehmigten Stellen zu steigern.Staatsrat Claude Lässer sicherte im Rat zu, dass die Regierung in ihren Bemühungen nicht nachlassen werde. In der Antwort auf das Postulat (FN vom 1. Oktober) machte die Regierung darauf aufmerksam, dass mit der Schaffung des von den Verfassern des Postulates geforderten Grundsatzes, einen festen Prozentsatz der Lohnsumme für die Eingliederung behinderter Personen vorzusehen, andere Investitionen in diesem Bereich nicht berücksichtigt würden.Der Staatsrat möchte aber als Erstes die Investitionen in die Prävention erhöhen und an seinen Eingliederungsbestrebungen festhalten. Dabei wurde auf das vor gut einem Jahr genehmigte «Care Management»-System hingewiesen, das allen Staatsangestellten zur Verfügung steht. In diesem Sinne werde die Regierung künftig mindestens den Prozentsatz beibehalten, der dem im Budgetentwurf 2008 bekannten Stand entspreche. Dies sind 1,9 Mio. Fr., die rund 0,15 Prozent der Lohnsumme entsprechen. Entsprechend dem Begehren der Verfasser des Postulates werde dieser Satz künftig garantiert und in Abhängigkeit von Personalbestand und den Gehältern angepasst.
Genauere Angaben gewünscht
Die Verfasser des Postulates bedankten sich beim Staatsrat für die Annahme ihres Vorstosses. Sie bedauerten aber, dass sie keine genaueren Angaben erhielten, wie hoch die Zahl der Menschen mit einer Behinderung in der Kantonsverwaltung ist und in welchen Direktionen sie tätig sind. Aus dem Rat wurde bemerkt, dass man auch gerne gewusst hätte, wie die Integration konkret gefördert wird und wie Arbeitsplätze angepasst werden. Finanzdirektor Lässer wies darauf hin, dass konkrete Angaben zu Problemen des Datenschutzes führen könnten, und ergänzte, dass noch niemand wegen eines fehlenden Zugangs zu seinem Arbeitsplatz nicht angestellt wurde.