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Behinderung: Pensionsalter braucht Lösung

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Die Menschen werden durchschnittlich immer älter. Das gilt auch für Menschen mit einer Behinderung. «Behinderte haben dasselbe Recht, zu Hause alt zu werden, wie alle anderen», sagt Stefan Sutter, Leiter des Fachbereichs Erwachsene Menschen mit Behinderung beim Schweizerischen Heimverband Curaviva. Der Unterschied sei, dass viele dieser Menschen ihr Leben in Heimen verbracht hätten, die zu ihrem Zuhause geworden seien. Altersheime seien in der Regel nicht auf die Betreuung von Menschen mit einer geistigen Behinderung ausgerichtet. «Für Menschen mit einem geistigen oder psychischen Handicap ist die Verlegung in eine Alters- oder Pflegeheim oft eine Entwurzelung gegen ihren Willen.»

Finanzierung unklar

Die Nachfrage nach Alterswohnheimen für Behinderte besteht in der ganzen Schweiz, doch nicht überall ist das Angebot vorhanden. Ein Grund ist, dass die Finanzierung noch nicht geregelt ist. Die Heimplanung untersteht den Kantonen. «Wegen des neuen Finanzausgleichs stellt sich nun die Frage, wer die Betreuungskosten der Heime für betagte Menschen mit einer Behinderung zahlen soll», sagt Sutter. Vor dem Übertritt ins Rentenalter werden diese von der IV und den Kantonen übernommen. «Nachher ist es nicht klar geregelt», sagt Sutter. Es sei darum momentan sehr wichtig, diese Herausforderung mit den Kantonen gemeinsam anzugehen. hpa

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