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Behörde für Grundstücksverkehr soll nicht schrumpfen

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Die Behörde für Grundstücksverkehr kümmert sich um das bäuerliche Bodenrecht. Sie war in der Vergangenheit Gegenstand von Vorstössen im Grossen Rat. Der Staatsrat hat jetzt eine Gesetzesänderung vorgestellt.

Der Staatsrat ist über die Bücher gegangen. Jetzt legt er erneut eine Gesetzesänderung zum bäuerlichen Bodenrecht vor. Sein erster Entwurf war im Mai 2022 vom Grossen Rat zurückgewiesen worden.

In der Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht – kurz AGBGBB – geht es im Wesentlichen um die kantonale Behörde für Grundstücksverkehr. Diese ist zuständig für Fragen des bäuerlichen Bodenrechts und der landwirtschaftlichen Pacht. Unter anderem bewilligt sie den Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstücks, die Teilung eines landwirtschaftlichen Gewerbes und die Höhe von Pachtzinsen für landwirtschaftliche Gewerbe.

Über 500 Entscheide pro Jahr

In seinen Ausführungen zur Gesetzesänderung schreibt der Staatsrat, dass die Behörde für Grundstücksverkehr zunehmend mehr Entscheide zu treffen hat. Im Jahr 1995 seien es 475 Entscheide gewesen. 25 Jahre später, also im Jahr 2020, seien es 100 Entscheide mehr gewesen. Hinzu kämen viel Korrespondenz und zahlreiche Telefonanrufe für Auskünfte oder Ratschläge. Das Sekretariat der Behörde habe momentan 2,9 Vollzeitäquivalente. Mit der Schaffung einer Website, der Erstellung von Gesuchsformularen und weniger Ortsbesichtigungen habe die Behörde die Dossierflut vorerst bewältigt.

Die Arbeitsweise der Behörde für Grundstücksverkehr war in den vergangenen Jahren mehrfach Thema von Anfragen und Vorstössen im Grossen Rat. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden sich in einer der nächsten Sessionen mit dem Gesetzesentwurf befassen.

Mitgliederzahl beibehalten

Der Entwurf sieht vor, dass die Anzahl Mitglieder der Kommission der Behörde unverändert bei neun Personen bleibt – trotz Gegenwind aus dem Grossen Rat. «Eine ausreichende Anzahl von Mitgliedern ist wichtig, damit diese Behörde sowohl die verschiedenen landwirtschaftlichen Sektoren als auch die Regionen repräsentiert und innerhalb einer angemessenen Frist Entscheide treffen kann», erklärt die Kantonsregierung. Die Ortsbesichtigungen seien zeitintensiv und könnten mit weniger Mitgliedern nicht mehr in einer angemessenen Frist durchgeführt werden.

Die Gesetzesänderung präzisiert die Zuständigkeit des Präsidiums der Behörde. Das Präsidium solle eigenständig über Anträge entscheiden können, «wenn die Bedingungen für eine Genehmigung offensichtlich erfüllt beziehungsweise offensichtlich nicht erfüllt sind». Das würde die Behandlung der Dossiers erheblich schneller machen. Die Mitglieder der Behörde könnten verlangen, dass ein Dossier nicht vom Präsidium, sondern von der Kommission behandelt wird.

Staatsrat will Mitglieder wählen

Das Präsidium und die Mitglieder will der Staatsrat weiterhin selbst wählen. Der Grosse Rat solle dies nicht übernehmen. Eine Ernennung durch den Grossen Rat würde keine grössere Unabhängigkeit der Mitglieder gewährleisten. Zudem wäre sie komplizierter, insbesondere wenn die Ernennung erst nach vorheriger Stellungnahme durch den Justizrat erfolgen müsste. «Es wäre auch sehr schwierig, die regionale und landwirtschaftliche Vielfalt der Mitglieder aufrechtzuerhalten», so der Staatsrat.

Präzisere oder restriktivere Bestimmungen zum Ausstand und zur Vermeidung von Interessenskonflikten möchte der Staatsrat für die Behörde nicht erlassen. Das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege sei ausreichend. Die Mitglieder der Behörde für Grundstücksverkehr seien sensibilisiert für die Regeln und würden sie einhalten.

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