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Behörden: Zwei Kreuzchen für die AHV

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Nachdem Gemeindeschreiber Fritz Stoll die Unterlagen der Volkszählung 1960 abgegeben hatte, zitierte ihn Oberamtmann Herren zu sich. Er hätte den Gyoth Ärnschtu nicht gezählt. Stoll entgegnete, er habe Gyoth nicht gezählt, weil dieser in einem Bunker der Schweizerischen Eidgenossenschaft wohne. Darauf Herren: «Du musst ihn trotzdem zählen, er ist Freiburger Burger.» Stoll wunderte sich. Gyoth hatte nie einen Heimatschein in Salvenach, er war auch nie im Einwohnerregister geführt. Und verantwortlich für ihre Bürger waren damals sowieso die Heimatgemeinden.

Hätte Ernst Gyoth nur 100 Meter weiter hinten im Wald gehaust, wäre er erst recht ein Sonderfall gewesen. Dann nämlich wäre er einziger Bewohner des Staatswaldes Galm gewesen, und dieser ist Kantonsgebiet. So aber lebte er in seinem Bunker auf Salvenacher Boden, und als der damalige Staatsrat Waeber an einer Versammlung erklärte, neu seien die Wohnsitzgemeinden für ihre Einwohner verantwortlich, begann auch der Salvenacher Gemeinderat, sich Gedanken um den Sonderling zu machen.

«I wott nüt vo euch»

Der damalige Ammann Eduard Benninger erinnerte sich: «Ich habe den Fall im Gemeinderat vorgetragen. Wenn dem Gyoth etwas passieren würde, müsste er etwa ins Spital, dann hätte die Gemeinde für ihn aufzukommen. Der hatte ja nichts und niemanden.» Dem Gemeindeschreiber habe Benninger gesagt, er solle den Fall dem AHV-Büro melden.

Man tat sich zusammen mit dem Krummen Marthi, die in einem Haus nahe bei Gyoths Bunker wohnte. Sie lockte den Gyoth Ärnschtu mit einem Vorwand zu sich, wo sie ihn «versuume» und ihm ein Schnäpsli offerieren sollte. In der Zwischenzeit kamen der Syndic, der Gemeindeschreiber und Herr Zurkinden von der AHV zu Krummens.

Sie legten Gyoth ein Formular vor, doch dieser wollte nicht unterschreiben. «I wott nüt vo euch. I bin e Franzos», sagte er. Da drückte Syndic Benninger ihm einen Kugelschreiber in die Hand und sagte, er solle «nid so dumm tue»; zwei Kreuzchen würden reichen.

Gyoth machte die zwei Kreuze, und fortan zahlte die AHV ihm eine kleine Pension.

Zustellen konnte man dem Gyoth die AHV nicht direkt, er hatte ja keine Postadresse. Doch Friedensrichter Franz Leicht liess das Geld zu sich schicken, kaufte Gyoth dafür Konservenbüchsen im Lädeli, gab ihm ein Sackgeld und legte einen Batzen zur Seite für Unvorhergesehenes. uh

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