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Behördliche Anweisung missachtet

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Autor: Marc-Roland Zoellig/La Liberté

FreiburgDer Rekurs einer 33-jährigen Freiburgerin, die wegen Missachtung einer behördlichen Anweisung zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt wurde, ist gestern vom Polizeirichter des Saanebezirks abgewiesen worden. Die Frau hatte im Mai 2010 im Namen des Kollektivs «Gerechtigkeit für alle» ein Gesuch für eine Demonstration beim Oberamt des Saanebezirks unterzeichnet. Das Oberamt machte dabei die Auflage, der Ordnungsdienst von «Gerechtigkeit für alle» müsse während dem Anlass gelbe Gilets tragen, was diese unterliessen. Die Verteidigung argumentierte, es existiere im Gesetz keine Verpflichtung, eine Demonstration mit einem Ordnungsdienst zu begleiten. Das Oberamt habe keine Demonstration bewilligt, sondern bloss Auflagen erlassen. Die 33-Jährige muss nun zusätzlich 360 Franken Gerichtskosten bezahlen. bearbeitet von hw/FN

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