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Bei Ausgleichskassen ansetzen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wie im Artikel aufgezeigt, trifft es zu, dass der Mietbeitrag bei den Ergänzungsleistungen (EL) für AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner mit monatlich CHF 1100 inklusive der Nebenkosten sehr knapp bemessen ist. Auf der anderen Seite ist auch zu bedenken, dass viele EL-Bezüger von den gesetzlichen Möglichkeiten zu Mietzinssenkungen keinen Gebrauch machen, weil sie von tieferen Mieten gar nicht profitieren würden. Bei einer tieferen Miete würde bei ihnen nur der EL-Beitrag nach unten angepasst. Dabei wohnen gerade ältere Leute schon seit Jahren in ihren Mietwohnungen und könnten deshalb aufgrund der Senkung des Referenzzinssatzes in den letzten Jahren von grösseren Mietzinsreduktionen profitieren.

Beim aktuellen System profitiert von einer tieferen Miete einzig die Ausgleichskasse. Es ist deshalb zu fordern, dass entweder die Ausgleichskassen direkt berechtigt werden, eine Mietzinssenkung durchzusetzen, oder dass wenigstens die Ausgleichskassen den Rentnerinnen und Rentnern helfen, das Prozessrisiko zu tragen.

Patrik Gruber, Freiburg

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