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Bei der Corona-Hotline ist Covid-19 keine Berufskrankheit

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Ein Corona-Cluster in einem Büro – das könne vorkommen und sei kein Berufsrisiko. So urteilt das Kantonsgericht und lehnt sieben Beschwerden von Mitarbeitenden der Covid-Hotline ab.

Die kantonale Covid-Hotline, das Team, das während der höchsten Pandemienot der Bevölkerung Red’ und Antwort stand, war selbst ein Corona-Hotspot. Im Juni 2020 wurden auffällig viele Mitarbeitende des Dienstes positiv getestet, wie die Zeitung «La Liberté» schreibt. Sieben Angehörige haben in der Folge von der SUVA gefordert, dass ihre Erkrankung als berufsbedingt anerkannt und die Behandlungskosten, wie bei einem Arbeitsunfall übernommen werden. Das Kantonsgericht hat kürzlich ihre Beschwerden abgelehnt.

Ihr Argument: Sie hätten sich im Rahmen ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz angesteckt, das Virus übertrage sich durch die Luft und mache auch nicht vor administrativem Personal halt. Die hohe Anzahl von positiv getesteten Mitarbeitenden spreche dafür. Rund 30 Personen hatten Corona, unter ihnen auch Kaderleute.

Kein direkter Zusammenhang 

Nein, sagte die SUVA, es sei nicht gesagt, dass die Mitarbeitenden das Virus effektiv am Arbeitsplatz direkt von anderen Infizierten aufgelesen haben. Sie seien administrativ tätig gewesen und hätten keinen direkten Kontakt zu vielleicht infizierten Personen gehabt, wie dies zum Beispiel Pflegende haben. Somit fehle der direkte Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Krankheit. Cluster wie diese habe es während der Pandemie vielerorts gegeben. Die Beschwerdeführer hätten sich überall angesteckt und dann das Virus weitergegeben haben können; tatsächlich am Arbeitsplatz, in der Familie oder im öffentlichen Verkehr. Der Sozialversicherungsgerichtshof des Kantonsgerichts stützt diese Einschätzung und lehnt die Beschwerden ab.

Schwierige Situation

Über 150 Personen arbeiteten zeitweise für den Dienst in den Räumen des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, viele von ihnen Studierende oder Mitarbeitende der Kantonsverwaltung. Unter ihnen war auch Personal des Gesundheitswesens, das ungetestet den Dienst bei der Hotline antrat. Diese hätten das Virus ins Team gebracht haben können, führten die Rekurrierenden ins Feld. 

Daraus könne man nicht schliessen, dass in den Räumen der Hotline dasselbe hohe Ansteckungsrisiko geherrscht habe, wie in Laboren und Spitälern. «Selbst eine hohe Wahrscheinlichkeit, sich am Arbeitsort angesteckt zu haben, reicht nicht», hält die SUVA fest. Sie räumt aber ein, dass es Tätigkeiten gebe, für die Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt werden könne – wenn das Personal unmittelbar und intensiv mit erkrankten Personen Kontakt hat. Pflegende etwa, aber durchaus auch Reinigungspersonal oder technische Angestellte, die mit kontaminiertem Material arbeiten.

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