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Bei Gefährdung müssen Polizisten nur Ausweisnummer angeben

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Autor: URS HAENNI

Freiburg «Die Beamten der Kantonspolizei weisen sich bei ihren Amtshandlungen aus.» So steht es seit mehr als 20 Jahren im Gesetz über die Freiburger Kantonspolizei. Ein Polizist in Zivilkleidern muss seinen Dienstausweis unaufgefordert und ein Polizist in Uniform auf Verlangen vorweisen. Gemäss dem Gesetz kann ein Bürger bei einer Amtshandlung von einem Polizisten verlangen, dass dieser seinen Namen bekannt gibt.

Für Grossrat Nicolas Kolly (SVP, Essert) könnte diese Ausweispflicht aber zu Problemen führen. In einer Anfrage an den Staatsrat hat er wissen wollen, ob dem Schutz der Privatsphäre von Polizisten so genügend Rechnung getragen wird. Durch das Internet sei es ein Leichtes, einen bestimmten Polizisten aufzuspüren, meint Kolly. Der Grossrat hat deshalb dem Staatsrat vorgeschlagen, das Polizeigesetz dahin gehend zu ändern, dass analog zum Kanton Genf ein Polizist nur seine Matrikelnummer bekannt geben muss.

Ausnahmefall vorgesehen

In seiner Antwort verweist der Staatsrat darauf, dass Freiburger Polizisten diese Möglichkeit heute schon haben. Er beruft sich auf die Botschaft zum Polizeigesetz von 1990. Dort ist der Fall vorbehalten, «wo der Polizeibeamte konkrete Gründe hat anzunehmen, die betroffene Person könnte zu unerlaubten Vergeltungsmassnahmen greifen».

Wenn ein Polizist also bedroht wird oder Vergeltungsmassnahmen fürchtet, kann dieser gemäss Staatsrat «die persönliche Identifikationsnummer angeben, die auf seinem Dienstausweis vermerkt ist, wodurch seine Privatsphäre geschützt wird.» Der Staatsrat präzisiert, dass eine solche Situation nur selten vorkommt. In Anbetracht dieser aktuellen Praxis sieht er auch keinen Grund, das Polizeigesetz zu ändern.

In ihrer Antwort verweist die Regierung weiter darauf, dass die vor kurzem präsentierten Prioritäten der Freiburger Kriminalpolitik 2012 bis 2014 vorsehen, «stärker gegen die Täter von Drohungen und Gewalt gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Hand wie namentlich Richter, Polizeibeamten, Gefängniswärter, Lehrer oder Sozialarbeiter vorzugehen».

Auch die schweizerische Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz stehe für Massnahmen ein, die einen besseren Schutz für Polizisten gewährleisten sollen.

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