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Bei interkantonalen Verträgen erhält der Grosse Rat mehr Mitsprache

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Autor: walter buchs

«Aufgrund der zunehmenden interkantonalen Zusammenarbeit werden die Kantonsparlamente seit gut zehn Jahren mit einem schleichenden Machtverlust konfrontiert.» Dies hat CSP-Grossrat Benoît Rey am Montag in Freiburg vor den Medien erklärt. Zusammen mit CVP-Grossrat Markus Bapst, Präsident der ständigen Parlamentskommission für auswärtige Angelegenheiten, hat er den Vorentwurf für ein «Gesetz über die Zuständigkeiten beim Abschluss von interkantonalen Verträgen» (VertragsG) vorgestellt (siehe Kasten).

Ausarbeitung durch Grossratskommission

Benoît Rey räumte ein, dass interkantonale Zusammenarbeit in Form von Konkordaten nichts Neues sei, dies namentlich im Bildungswesen. Seit dem Inkrafttreten der NFA Anfang 2008 würden aber laufend neue Politikbereiche durch interkantonale Verträge geregelt. «Die vom Staatsrat unterzeichneten interkantonalen Verträge können vom Parlament nicht mehr geändert werden. Da diese häufig finanzielle Auswirkungen haben, die sich für den Kanton in neuen gebundenen Ausgaben niederschlagen, wird auch beim Budget die Kompetenz des Grossen Rates zunehmend unterhöhlt», gab Grossrat Rey zu bedenken.

Angesichts dieser Entwicklung sind die Westschweizer Kantonsparlamente bereits vor Jahren aktiv geworden. Im Jahr 2001 haben sie einen Rahmenvertrag («Convention des conventions») geschaffen. Diese interkantonale Vereinbarung sieht vor, dass die Kantonsregierungen vor der Unterzeichnung eines Vertrags die Stellungnahme einer interparlamentarischen Kommission einholen müssen. Auch mit Änderungen des Freiburger Grossratsgesetzes, die anfangs 2007 in Kraft traten, wurde die Stellung des Parlaments gegenüber dem Staatsrat bereits beträchtlich gestärkt, wie es in der Botschaft zum Gesetzesvorentwurf heisst.

Klärung der Zuständigkeiten

Zudem sind im Jahre 2005 resp. 2006 zwei parlamentarische Initiativen eingereicht worden mit dem Ziel, die Rechte des Parlaments bei der Mitwirkung an der interkantonalen Zusammenarbeit auszudehnen und die Zuständigkeiten auf Kantonsebene zu klären. Nach Überweisung dieser Vorstösse hat das Büro des Grossen Rates auf Antrag des Staatsrates Anfang 2008 eine parlamentarische Kommission unter dem Präsidium von Benoît Rey beauftragt, die beiden Initiativen umzusetzen. Im Interesse einer guten Übersicht hat sich die Kommission entschieden, ein Spezialgesetz auszuarbeiten.

«Es geht nicht darum, dem Staatsrat dreinzureden, sondern darum, die Zuständigkeiten von Parlament und Regierung zu präzisieren und damit auch die Verfassungsbestimmungen umzusetzen.» Dies hat Grossrat Bapst gestern bei der Vorstellung des Gesetzesvorentwurfs unterstrichen.

Im Gesetzesvorentwurf wird nun verlangt, dass der Grosse Rat rechtzeitig und angemessen über interkantonale (in selteneren Fällen auch internationale) Verträge, die vom Staatsrat vorbereitet werden, informiert wird. Dabei kann die Kommission für auswärtige Angelegenheiten zu den wichtigen Etappen der Verhandlungen und bevor der Vertragstext unterzeichnet wird, Stellung nehmen. Diese Stellungnahme ist zwar für die Regierung nicht verbindlich, muss aber den Verhandlungspartnern zur Kenntnis gebracht werden, was ihr doch ein gewisses Gewicht geben wird, wie Benoît Rey einräumte. Entgegen der ursprünglich in einer der beiden parlamentarischen Initiativen enthaltenen Forderung ist nicht vorgesehen, dass die Mitglieder des Grossen Rates die Vertreter der Regierung an den Verhandlungen begleiten.

Im Vorentwurf wird zudem von der in der neuen Staatsverfassung enthaltenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, für Verträge, die bloss «von untergeordneter Bedeutung sind», eine allgemeine Kompetenzdelegation an den Staatsrat einzuführen. «Jede Gewalt soll genau das tun, wozu sie zuständig ist», begründete Markus Bapst diese Bestimmung.

Im kompakt gefassten Gesetzesvorentwurf sind im Interesse einer umfassenden und laufenden Information zudem einige Bestimmungen über den jährlichen Tätigkeitsbericht des Staatsrates enthalten. Auch wird vorgeschrieben, dass ein Register aller Verträge geführt werden muss, die der Kanton unterzeichnet hat.

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