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Bei knappen Resultaten wird in Zukunft automatisch nachgezählt

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0,137 Prozent oder 138 der 100 492 abgegebenen Stimmen: So knapp war am letzten 10. November bei der Stichwahl für den Ständerat der Unterschied zwischen der siegreichen Johanna Gapany (FDP) und dem unterlegenen Beat Vonlanthen (CVP).

Sollte es in Zukunft erneut zu einem so engen Ausgang kommen, werden die Stimmen automatisch nachgezählt. Dies ist die Folge einer Motion, die der Freiburger Grosse Rat gestern mit 64 Ja- gegen 24 Nein- Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen hat. Automatisches Nachzählen soll es in Zukunft bei kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen dann geben, wenn die Differenz weniger als 0,3 Prozent beträgt.

Diese Regelung, die der Staatsrat innerhalb eines Jahres rechtlich verankern muss, füllt gemäss Motionär Grégoire Kubski (SP, Bulle) eine Gesetzeslücke. Wie er sagte, tauchte beim umstrittenen Wahlgang am 10. November die Frage des Nachzählens auf. «Es steht nichts dazu in der Freiburger Gesetzgebung.»

Wie drei andere Kantone

Die Motionärin, Francine Defferrard (CVP, Villars-sur- Glâne), erwähnte, dass einige Kantone eine automatische Nachzählung, andere eine solche nur bei Anzeichen von Unregelmässigkeiten und die restlichen gar keine Regelung kennen. «Eine automatische Nachzählung wäre am einfachsten», sagte sie. Mit einer automatischen Nachzählung bei einer Differenz bis zu 0,3 Prozent wählt Freiburg das gleiche Modell wie Zug, Schaffhausen und Graubünden.

Für Hubert Dafflon (CVP, Grolley) hat der Automatismus den Vorteil, dass nicht die direkt betroffenen Kandidaten oder Parteien eine Nachzählung verlangen müssen: «Der Automatismus befreit sie von diesem Druck.» Gabriel Kolly (SVP, Corbières) meinte: «Die Nachzählung gibt den Resultaten mehr Legitimität.» Für Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne), ist es in erster Linie eine «prophylaktische Massnahme».

In seiner Antwort auf den Vorstoss hatte der Staatsrat empfohlen, die Motion abzulehnen. Laut Staatsrat garantiere die Bundesverfassung, dass keine Abstimmungs- oder Wahlergebnisse anerkannt würden, die den freien Willen der Stimmbürger nicht zuverlässig zum Ausdruck bringen würden. Der Gesetzgeber könne die Nachzählung autonom regeln. Allerdings habe das Bundesgericht später entschieden, eine Verpflichtung zum Nachzählen bestehe nur, wenn bei knappen Resultaten Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Auszählung oder ein gesetzeswidriges Verhalten der zuständigen Organe bestünden.

«Bei der Stichwahl vom 10. November lief beim Auszählen nichts falsch», betonte Staatsrat Didier Castella (FDP). «Es gab eine Panne bei der Übermittlung der Resultate.» Es sei gefährlich, aufgrund eines Einzelfalls eine Gesetzesänderung zu verlangen. Dem pflichtete Grossrat Nicolas Bürgisser (FDP, Giffers) bei: «Ich habe Vertrauen in die Wahlbüros: Die Stimmenzähler zählen richtig. Ich habe weniger Vertrauen in die Informatik.»

«Nichts garantiert, dass das Nachzählen exakter ist als die erste Zählung», sagte Staatsrat Castella. «Es geht um die Glaubwürdigkeit: Wenn es Zweifel an der korrekten Auszählung gibt, muss das Verfahren verbessert werden. Es geht um die Glaubwürdigkeit unserer Institutionen.»

Den Vorschlag des Staatsrats, nur bei Anzeichen von Unregelmässigkeiten nachzuzählen, sieht Motionär Grégoire Kubski aber ebenfalls kritisch: «An wen soll man sich in einem solchen Fall richten? Es bräuchte dazu Beweise. Und die sind für einen Bürger schwer zu erbringen.»

Die nun vom Parlament genehmigte automatische Nachzählung hat für Kubski viele Vorteile: «Sie ist klar und einfach. Die Demokratie kann dabei nur gewinnen.»

Politische Rechte

Kein Stimm- und Wahlrecht bei umfassender Beistandschaft

Wer unter umfassender Beistandschaft stehe, sei nicht automatisch unfähig, politische Rechte auszuüben. Urteilsunfähigkeit auf einem bestimmten Gebiet müsse nicht zwingend politische Urteilsunfähigkeit bedeuten. Aus diesem Grund verlangte eine Motion seitens der SP, dass der Entzug des Stimm- und Wahlrechts für Personen unter umfassender Beistandschaft aufgehoben werde.

Mit 57 Nein- gegen 37 Ja- Stimmen verwarf der Grosse Rat aber gestern die Motion; er hält so an der aktuellen Regelung fest. «Eine Beistandschaft ist ein Entscheid, der nicht leichtfertig getroffen wird», meinte Nicolas Kolly (SVP, Essert). «Aber wenn eine Person ihre eigenen Angelegenheiten nicht selbst regeln kann, wie soll sie dann jene des Staats regeln können?» Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) sagte, dass eine umfassende Beistandschaft nur in extremen Fällen angeordnet werde. Zudem gälten diese Entscheide nicht lebenslänglich, sondern würden immer wieder überprüft.

Motionär Pierre Mauron (SP, Riaz) sagte, 899 Personen sei derzeit davon betroffen. «Jeder sollte seinen Willen ausdrücken können.» Benoît Rey (CSP, Freiburg) kritisierte eine Ungleichbehandlung gegenüber Senioren, die ihre Urteilsfähigkeit langsam verlieren.

Gemäss Staatsrat Didier Castella (FDP) befinde man sich mit dieser Frage in einer Grauzone. Auch die in der Motion vorgestellte Lösung habe Nachteile, etwa die mögliche Einflussnahme von Angehörigen. «Man kann nicht jeden Fall lösen. Wir müssen mit gewissen Ungerechtigkeiten leben.»

uh

 

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