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Bei reservierten Trassees ist der Strassenbau leichter

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freiburg In einer Motion verlangen die Grossräte Daniel Gander (SVP, Freiburg) und Elian Collaud (CVP, St-Aubin), dass die Trassees der Kantonalstrassen und der künftigen Umfahrungsstrassen klar definiert werden und dass Dritten untersagt wird, in unmittelbarer Nähe dieser Trassees zu bauen. Damit soll im Hinblick auf die künftige Entwicklung das Unfallrisiko auf den Strassen gesenkt werden.

Der Staatsrat schlägt dem Grossen Rat vor, diese Motion für erheblich zu erklären. Er ist bereit, die Gültigkeit der «belegten Zonen», die heute fünf Jahre beträgt, auf acht Jahre zu erhöhen und das Strassengesetz entsprechend zu ändern. Gemäss Plan wird der Grosse Rat Morgen Dienstag darüber befinden.

Strassennetz ist Bestandteil des Richtplans

Der Staatsrat erinnert in der Antwort auf die Motion daran, dass der Plan des kantonalen Strassennetzes integrierender Bestandteil des kantonalen Richtplans und Verkehrsplans ist. Der Strassenrichtplan und allenfalls der Verkehrsrichtplan der Gemeinden geben zudem die bestehenden und vorgesehenen Transportwege und -einrichtungen an. Umfahrungsstrassen, die noch nicht konkret geplant und deren Finanzierung noch nicht gesichert ist, müssten allerdings nicht zwingend aufgeführt werden.

Einige Grundstücke für Projekte schon erworben

Des Weiteren erinnert der Staatsrat in seiner Antwort daran, dass «belegte Zonen» gemäss Gesetz den Zweck haben, die freie Verfügung über den benötigten Boden für den Bau von Kantons- und Gemeindestrassen sicherzustellen. Heute hätten diese Zonen eine Gültigkeit von fünf Jahren. So soll sichergestellt werden, dass das betroffene Gebiet von der Studie bis zur öffentlichen Planauflage eines Projekts unbebaut bleibt.

Schliesslich gibt die Regierung bekannt, dass es gegenwärtig im Kanton keine belegten Zonen für eine künftige Umfahrungsstrasse gebe. Hingegen seien Grundstücke für bestimmte Strassenprojekte erworben worden. Dies ist etwa in Gurwolf, Champ-Raclé Murten, Salvenach, Kerzers, Fräschels usw. der Fall. wb

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