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Bei Zweitresidenzen auf dem neusten Stand

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Die Gemeinden Vallon im Broyebezirk und Granget­tes im Glanebezirk sind bei der letzten Publikation des Zweitwohnungsbestandes plötzlich in die Zwickmühle geraten: Sie sollen neuerdings ganz knapp über dem Anteil von 20 Prozent liegen, ab dem keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden dürfen (siehe Kasten). Beide Gemeinden stellen diese neue Erhebung infrage. Insgesamt fallen im Kanton Freiburg rund zehn Gemeinden in den Anwendungsbereich der Einschränkungen über Zweitresidenzen.

Kantonale Datenbank

Nun hat der Staatsrat eine Verordnung zur Umsetzung des Bundesgesetzgebung er­lassen, welche die Gemeinden vor Überraschungen wie in Vallon und Grangettes schützen soll. Sie tritt im September in Kraft, teilte der Staatsrat gestern mit.

Mit dieser Verordnung will der Kanton eine Informatikplattform schaffen, die bestehende Daten aus den Quellenregistern der Gemeinden zusammenführt und sie für Behörden einfacher zugänglich und anwendbar macht. «Für die Gemeinden stellt dies ein viel dynamischeres Instrument als die Publikation des Bundes dar», erklärte Staatsrat Jean-François Steiert den FN. Statt Opfer eines «Zufallstreffers» zu werden, können die Gemeinden frühzeitig Massnahmen ergreifen, um nicht über die ominösen 20 Prozent zu geraten. Dies sei etwa über Nutzungsziffern in Quartierplänen möglich. «Wir stellen den Gemeinden das Instrument auf eigenen Wunsch zur Verfügung», sagt er.

Der Freiburger Gemeindeverband hat die Meinungen der betroffenen Gemeinden eingeholt und sie in eine allgemeine Stellungnahme eingebaut, präzisiert Geschäftsführerin Micheline Guerry-Berchier.

Wie Steiert ausführt, seien die Kosten für die Datenbank gering, und sie sollte den Anwendern wie den kantonalen Stellen, den Oberämtern oder den Gemeinden bereits im Herbst zur Verfügung stehen. Ein Zugriffsrecht haben nur die Behörden für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Verfahren und Abgaben

Als zweiten Punkt sieht die neue Verordnung ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren für die Umnutzung von einer Erst- in eine Zweitwohnung vor, sofern keine Bauarbeiten nötig sind. Bisher brauchte es dazu kein Baubewilligungsverfahren. Ein solches wird aber neu als bundesrechtliche Voraussetzung verlangt, erklärt Steiert.

«Durch ein Baubewilligungsverfahren wird eine Umnutzung sichtbar», so Steiert. «Man muss diese auf dem Radar haben.» Andererseits werde durch das vereinfachte Verfahren der Weg für Wohnungsbesitzer nicht zu einem administrativen Hürdenlauf.

Drittes wesentliches Element der neuen Verordnung ist die Möglichkeit für die Gemeinden, eine Abgabe auf Zweitwohnungen einzuführen. Gemeinden, welche dies wünschen, können für eine solche Abgabe ein allgemeinverbindliches Reglement einführen, das sie dem Kanton zur Genehmigung unterbreiten müssen.

Laut Steiert kann eine Abgabe für die Gemeinden ein nützliches Werkzeug sein, um jungen Einheimischen Wohnraum im Dorf zu bewahren. Der Kanton habe nicht selbst ein solches Reglement einführen wollen, weil es für die wenigen Gemeinden, die davon Gebrauch machen könnten, unverhältnismässig wäre. Im Kanton Freiburg kämen einige Berg- oder Seegemeinden dafür in Frage, so der Staatsrat. Andererseits wolle der Kanton vermeiden, dass Gemeinden bei der Einführung einer Zweitwohnungsabgabe ohne Rechtsgrundlage dastehen.

Zweitwohnungsinitiative

Für Gemeinden ist bisher der 31. März der Tag der Wahrheit

Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative haben sich die Schweizer Stimmberechtigen am 11. März 2012 dafür ausgesprochen, den Zweitwohnungsbau zu beschränken. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden.

Schweizweit sprach sich damals eine hauchdünne Mehrheit von 50,63 Prozent für die Vorlage aus. Auch das Resultat im Kanton Freiburg fiel sehr knapp aus: 50,8 Prozent des Stimmvolks sagten Ja zur Initiative.

Das Bundesgesetz ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Es verpflichtet alle Schweizer Gemeinden, jährlich ein Wohnungsinventar zu erstellen. Die Grundlage dafür bildet das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister. Dieses wird von den Gemeinden geführt und durch das Bundesamt für Raumentwicklung per 31. Dezember ausgewertet. Die Publikation der neuen Zahlen durch das Bundesamt erfolgt dann jeweils Ende März.

Zeigt sich, dass eine Gemeinde neu den Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent über- oder unterschreitet, bekommt sie und der Kanton vom Bund eine Aufforderung, innert 30 Tagen Stellung zur zu nehmen. Danach verfügt das Bundesamt, ob die einschränkenden Regeln des Zweitwohnungsgesetzes in der Gemeinde zur Anwendung kommen.

uh

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