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Beide Amtssprachen sind Pflicht

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Ein neues Gesetz, das die Kantonsregierung dem Grossen Rat vorlegt, soll den Realitäten der heutigen Mittelschulen Rechnung tragen. Sehr viel ändert sich allerdings nicht. «Gemäss der Botschaft des Staatsrats geht es vor allem darum, Gesetzesanpassungen auf Bundes- und Kantonsebene Rechnung zu tragen, sowie darum, bereits eingeführte Bildungsgänge gesetzlich zu verankern», sagte Marianne ­Meyer Genilloud, Sprecherin der Erziehungsdirektion, auf Anfrage. Gemäss der Botschaft des Staatsrats definiert das Gesetz im Sinne einer Rahmengesetzgebung nur die zentrale Ausrichtung der Schule, um zu vermeiden, dass die Bestimmungen nicht schon in einigen Jahren obsolet werden. Daher sieht es keine grundsätzlichen Neuerungen im Mittelschulunterricht vor. Es erfasst aber etwa die Fachmaturitäten sowie die Passerelle zwischen Berufsmaturität und universitärer Hochschule. Neu ist, dass auch Absolventen einer Fachmaturität über die Passerelle an Universitäten gelangen können. Auch die neue Ausbildung der Handelsmittelschulen mit drei Jahren Schule und einem Jahr Praktikum wird berücksichtigt. Diese Bildungsgänge gab es 1991 noch nicht, als das bisher geltende Gesetz in Kraft trat.

Zweisprachigkeit als Thema

Der neue Gesetzesentwurf wurde bereits im März 2017 einmal präsentiert, bevor er in die Vernehmlassung geschickt wurde (die FN berichteten). Diese ergab nicht viel Änderungen, wie aus der staatsrätlichen Botschaft hervorgeht. Der Vorentwurf sei allgemein gut aufgenommen worden und die Notwendigkeit einer Revision unbestritten, heisst es. Geändert wurde allerdings der Artikel über die Unterrichtssprache. Denn die Mehrheit der befragten Vernehmlassungsteilnehmer ist der Ansicht, dass die Schulen eine gleichwertige Ausbildung für beide Sprachgemeinschaften anbieten müssen und dass der Unterricht in allen Schulen in beiden Amtssprachen erfolgen muss – mit Ausnahme des Kollegiums des Südens.

Ausserdem wurden zwei Artikel aufgrund der Vernehmlassung neu in den Gesetzestext aufgenommen: Sie betreffen die Stellung der Schulverwalter und ihre starke Einbindung in die administrative und technische Leitung der Schulen sowie die Fachschaften, die auf kantonaler Ebene den Austausch zwischen obligatorischer Schule und den Hochschulen zu fördern haben.

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