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Beim Amt für Strassenverkehr arbeitet sichs gut

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Autor: URS HAENNI

Freiburg Das Freiburger Strassenverkehrsamt ist ein erfolgreiches Beispiel einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. Wie aus dem vom Grossen Rat gutgeheissenen Jahresbericht hervorgeht, hat das Amt im letzten Jahr drei Millionen Franken Gewinn erwirtschaftet und genügend Eigenkapital, um dieses bei zehn Millionen Franken zu plafonieren.

Der Kanton Freiburg erhält von diesem Ergebnis 2,3 Millionen Franken überwiesen. Dennoch stellte der Grosse Rat am Dienstag einen Teil der Gewinnverwendung infrage. Wie Edgar Schorderet (CVP, Marly) im Namen der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission bemerkte, sind aus Reservezuwendungen 800000 Franken für die Verstärkung der beruflichen Vorsorge vorgesehen, und zwar rückwirkend bis 1997. «Hätte man nicht den Automobilisten etwas geben solle?», fragte er.

Gesetz ist Gesetz

Staatsrat Erwin Jutzet (SP) verteidigte die Gewinnverwendung des Strassenverkehrsamtes. «Das Amt ist ein Opfer seines Erfolges», so Jutzet. Er erinnerte daran, dass in den 90er-Jahren der Freiburger Grosse Rat selber die bestehende Rechtsform für das Amt gewählt hatte. Es sei damals in einem Gesetz festgehalten worden, dass das Strassenverkehrsamt über die Hälfte der Gewinne aus Vertragsleistungen frei verfügen darf. Wenn man dies ändern wollte, so müsste man das Gesetz ändern, meinte Jutzet weiter.

Er informierte die Grossräte, dass eine Arbeitsgruppe erst vorgehabt hatte, alles ans Personal weiterzugeben. Der Verwaltungsrat entschied dann aber, das Geld in drei Teile aufzuspalten: je ein Drittel für einen eigenen Fonds, die Unfallprävention und das Personal. In Zukunft soll je die Hälfte in den Fonds und die Hälfte dem Personal zugutekommen.

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