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Beim Ausgleich der ärztlichen Weiterbildung gehört Freiburg zu den Geberkantonen

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Freiburg muss in Zukunft mehr Geld bezahlen für die ärztliche Weiterbildung an den Spitälern. Das Geld fliesst hauptsächlich dorthin, wo es Universitätskliniken gibt.

Die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten an Spitälern gilt als gemeinwirtschaftliche Leistung und wird nicht von den Krankenversicherern, sondern von den Kantonen bezahlt. Es besteht deshalb die Gefahr, dass Kantone, die an ihren Spitälern bei diesen Ausgaben sparen, den Ärztemangel verschärfen. 

Seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes 2021 laufen deshalb gesamtschweizerisch Bestrebungen, diese Weiterbildung an den Spitälern mit einer gerechten Finanzierung sicherzustellen. Konkret geht es um einen Finanzausgleich, mit dem die unterschiedlich hohe Belastung der einzelnen Kantone abgefedert wird.

Einigung auf ein Modell

Nach mehreren Anläufen steht nun ein solches Berechnungsmodell, das bei den kantonalen Gesundheitsdirektoren mehrheitlich Konsens findet. Der Staatsrat schlägt nun vor, mit einem Gesetz dieser interkantonalen Vereinbarung beizutreten.

Gemäss den Berechnungen aus dem Jahr 2014, welche diesem Modell zugrunde liegen, muss Freiburg zusätzlich jährlich rund 1,5 Millionen Franken an Kantone bezahlen, die mehr Weiterbildung anbieten. Gemäss der Botschaft des Staatsrats sei dieser Beitrag für Freiburg auch nach 2014 relativ stabil gewesen, nämlich zwischen 1,7 und 2 Millionen Franken pro Jahr. Als Basis dient eine Pauschale von 15‘000 Franken pro Assistenzarzt und Jahr.

Für die Assistenzärzte und -ärztinnen am Interkantonalen Spital Broye werden die Kosten zu 43 Prozent Freiburg und zu 57 Prozent der Waadt zugerechnet. Wie die gesamtschweizerische Tabelle zeigt, müssen gemäss der Vereinbarung die meisten Kantone mehr bezahlen. Mehr Geld empfangen dafür fast ausschliesslich die Kantone mit Universitätsspitälern: Genf, Waadt, Basel Stadt und Zürich. Nicht aber Bern.

Eine Frage der Solidarität

Der Beitritt zur Vereinbarung sei in erster Linie eine Frage der interkantonalen Solidarität, schreibt der Staatsrat. Der Beitritt entspreche aber auch der eigenen Politik im Bereich der ärztlichen Ausbildung mit der Verwirklichung des Masterstudiums in Allgemeinmedizin.

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