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Beim Kauf die Kriterien eingehalten

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Ende des letzten Jahres hat der Grosse Rat das neue Schulzahnpflegegesetz verabschiedet. Gleichzeitig hat der Schulzahnpflegedienst (SZPD) zwei mobile Kliniken zum Preis von 282 000 Franken bestellt. Bisher waren vier veraltete Zahnarztbusse unterwegs: Zwei nur für Kontrollen und zwei für Kontrollen und Zahnbehandlungen. In Zukunft sollen drei mobile Kliniken nur noch für die Zahnkontrollen zuständig sein.

Im Zusammenhang mit dem Kauf der neuen Fahrzeuge wollten die beiden Grossräte Jacques Vial (CVP, Le Mouret) und Dominique Zamofing (CVP, Posieux) im Februar vom Staatsrat wissen, welches Vorgehen der SZPD beim Kauf angewandt habe und ob das Pflichtenheft für einen Vergleich zwischen den verschiedenen Angeboten auch genügend genau gewesen sei.

Der Staatsrat teilt in seiner Antwort mit, dass der SZPD angesichts der Beträge des letztlich in drei Posten aufgeteilten Geschäftes das freihändige Verfahren angewandt habe. Für dieses gebe es weder formale Vorschriften, noch kämen dabei Vergabe- oder Gewichtungskriterien zum Tragen, wie der Staatsrat in seiner Antwort erklärt: «Der Konstrukteur wurde basierend auf dem Preis, den technischen Spezifitäten des Entwurfs, der Erfahrung bei der Umsetzung gleicher Projekte und der Umsetzungsfristen ausgewählt.»

Freiburger Unternehmen wurden berücksichtigt

Auf die Frage der Grossräte, wieso für den Aufbau des Fahrzeuges ein ausserkantonales Unternehmen hinzugezogen wurde, obwohl mindestens zwei Freiburger Firmen alle Leistungen in einer einzigen Garantie hatten anbieten können, antwortet der Staatsrat: «Der erste Entwurf, bei dem ein Teil der Kosten einem Unternehmen aus Lungern (OW) zukam, war rund 13 Prozent (ca. 33 000 Franken) teurer als der ausgewählte Entwurf.» Dieser Entwurf habe zudem ein abgesenktes Chassis mit kleineren Rädern vorgesehen: «Dies ist für den Zugang in der Nähe und innerhalb der Schulhöfe nicht geeignet.» Der zweite Entwurf eines Freiburger Konstrukteurs habe bei der Konzipierung und der sanitätsdienstlichen Zulassung zwar perfekt der geplanten Anwendung entsprochen, erklärt der Staatsrat: «Dennoch hat der Konstrukteur unerwartet und aus freien Stücken auf die Umsetzung des Projekts verzichtet, bevor er überhaupt ein beziffertes Angebot eingereicht hat.» Es gelte zudem zu betonen, schliesst der Staatsrat in seiner Antwort, «dass das Nutzfahrzeug bei einem Unternehmen im Kanton gekauft worden ist.» 

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