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Beim nächsten Mal direkt zu den Akten

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Lausanne/Freiburg Das Bundesgericht werde weitere Eingaben in dieser Sache und insbesondere offensichtlich unbegründete Revisionsgesuche wie das vorliegende ohne förmliche Erledigung zu den Akten legen, heisst es im neusten Urteil in der Angelegenheit Jean-Pierre Egger und CannaBioland. Wie die Berner Zeitung in ihrer Dienstagsausgabe weiter festhält, bleibt es damit bei einer bedingten Gefängnisstrafe von elf Monaten für Jean-Pierre Egger. Dieser wollte mit seinem Revisionsgesuch gleich die ganze Strafabteilung des Bundesgerichts in den Ausstand setzen. Die Strafabteilung sei befangen, weil sie die «fehlerhafte Rechtsprechung» betreffend THC-Grenzwert von 0,3 Prozent mittrage.

Nicht darauf eingetreten

Auf dieses Argument ging das Bundesgericht nicht ein, weil Egger diesen Ausstand bereits im vorherigen Verfahren hätte stellen müssen. Auch den anderen Revisionsgrund wiesen die Bundesrichter in Lausanne zurück. Das letzte Urteil sei nach altem Recht in Kraft getreten, bevor der neue THC-Wert von einem Prozent vom Bundesamt für Gesundheit eingeführt worden ist. Der Gerichtsfall CannaBioland geht auf das Jahr 1995 zurück. ak

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