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Beiträge für Berufsbildung

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Die Schmittner CSP-Politikerin wollte vom Staatsrat wissen, ob und in welchem Umfang der Kanton Freiburg von den rund 50 Millionen Franken pro Jahr profitiert, welche der Bund für die Förderung von Entwicklungsprojekten und zur Unterstützung besonderer Leistungen im öffentlichen Interesse bereitstellt.

Drei Millionen für 20 Projekte

In seiner Antwort weist der Staatsrat darauf hin, dass der Kanton bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes in den Genuss von Unterstützungsbeiträgen des Bundes kam. Insgesamt wurden knapp drei Millionen Franken für die Finanzierung von 20 Projekten ausgeschüttet. Bis das neue Gesetz zur Anwendung kommt, beantragt das kantonale Amt für Berufsbildung wie bisher Unterstützung beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie.

Der Staatsrat listet folgende Projekte auf, die bereits Beiträge zugesprochen bekamen:

– 70000 Franken für die Fortsetzung des Projekts «Lehrstellenförderer/ Lehrstellenförderinnen»;
– 8000 Franken für das Projekt «Helpline und Coaching bei der Suche nach einer Lehrstelle für Jugendliche am Ende der obligatorischen Schulzeit»;
– 80000 Franken für das Projekt «Einführung einer interkantonalen Plattform für die Anerkennung von erworbenen Kenntnissen» auf dem Gebiet Bern, Jura, Neuenburg und Freiburg – ein Projekt der vier betroffenen Kantone;

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