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Bekämpfung der Frauenarmut im Krebsgang

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616 000 Menschen sind derzeit in der Schweiz von Armut betroffen. 350 000 davon sind Frauen. Das Armutsrisiko von Frauen liegt damit deutlich über demjenigen von Männern. Seit 2013 steigt es zudem kontinuierlich an. 8,5  Prozent aller Frauen sind hierzulande von Armut betroffen, 15,5  Prozent sind armutsgefährdet. Die Ursachen für Frauenarmut sind vielfältig. Hauptverantwortlich ist die Koppelung sozialer Absicherung an die Erwerbsarbeit. Wer Teilzeit arbeitet oder sich auf die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen konzentriert, trägt deshalb ein höheres Armutsrisiko. Das grösste Risiko tragen Frauen nach einer Scheidung oder Trennung. Jede vierte Alleinerziehende ist hierzulande auf Sozialhilfe angewiesen.

Frauen verdienen weniger

Weil Frauen weniger verdienen als Männer, bleiben sie nach der Geburt eines Kindes öfter daheim, übernehmen die unbezahlte Care-Arbeit und damit das Risiko, nach einer Scheidung in die Armut abzurutschen. Würden Frauen und Männer gleich viel verdienen, böte dies die Möglichkeit, die unbezahlte Arbeit gleichmässig aufzuteilen. Die neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik sind allerdings ernüchternd. Die Schweiz hat hinsichtlich der Lohngleichheit im letzten Jahr keine Fortschritte erzielt. Im Gegenteil: Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen ist jüngst wieder angestiegen. Frauen verdienen fast 20  Prozent weniger als Männer. Ein Teil des Lohnunterschieds ist auf Bildung oder Anzahl Dienstjahre zurückzuführen. Ein anderer Teil – mehr als 40  Prozent – ist aber nicht erklärbar. In Löhnen ausgedrückt heisst das: Zwei von drei Vollzeitstellen mit einem Bruttolohn von weniger als 4000  Franken pro Monat sind derzeit von Frauen besetzt. Bei Bruttolöhnen über 8000  Franken monatlich ist nur noch jede Dritte eine Frau. Nicht überraschend deshalb, dass ein Grossteil der Care-Arbeit noch heute von Frauen verrichtet wird. Damit bleibt das Armuts­risiko weiblich.

Familie gleich mehr Ungleichheit

Frauen sind heute mehrheitlich erwerbstätig. Überdurchschnittlich viele arbeiten jedoch Teilzeit. Auch hier ist der Unterschied zwischen den Geschlechtern gross. Während bei den Frauen 59  Prozent in Teilzeit erwerbstätig sind, arbeiten bei den Männern nur gerade 18  Prozent in einem reduzierten Pensum. Mit der Familiengründung spitzt sich diese Ungleichheit zu. So sind über 80  Prozent der jungen Mütter teilzeitlich erwerbstätig. Bei jungen Vätern ist es nur gerade jeder siebte. Die neuen Zahlen des Bundesamts für Statistik geben zudem Hinweise darauf, wie sich die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt weiterentwickelt. Die Hauptgründe für Teilzeitarbeit unterscheiden sich nämlich: So arbeiten Frauen Teilzeit, weil sie Kinder betreuen. Männer hingegen sind in einem reduzierten Pensum erwerbstätig, weil sie die übrige Zeit zur Weiterbildung nutzen. Mit anderen Worten: Während Männer ihre Karrierechancen durch Teilzeitarbeit verbessern, geraten Frauen auch bezüglich Weiterbildung und Karrieremöglichkeiten in Rückstand.

Wandel als Herausforderung

Der Strukturwandel fordert alle Erwerbstätigen. Wer morgen noch dieselbe Arbeit machen will wie heute, muss sich regelmässig weiterbilden. Mit der Digitalisierung steigen die Anforderungen an Kompetenzen und Qualifikationen. Wenn sich Frauen aufgrund tiefer Löhne aber auch künftig bei der Familiengründung aus dem Erwerbsleben zurückziehen und wenn neben Haus- und Familienarbeit keine Zeit für Weiterbildungen bleibt, akzentuiert sich mit dem digitalen Strukturwandel der Unterschied zwischen den Geschlechtern. Das Armutsrisiko von Frauen steigt.

Verbindliche Regeln nötig

Wollen wir an kommenden Frauentagen jubeln, müssen sich die Rahmenbedingungen verändern. Die jüngsten Entwicklungen zeigen: Freiwillige Massnahmen reichen nicht, um gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchzusetzen. Es braucht verbindliche Regeln. Zusätzlich müssen die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Weiterbildung verbessert werden. Dies bedingt, dass Männer ihren Anteil an unbezahlter Arbeit leisten können. Die Realisierung eines Vaterschaftsurlaubs ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig müssen auch in Teilzeit erwerbstätige Frauen von Weiterbildung profitieren können. Dazu braucht es obligatorische Weiterbildungen für alle, und zwar während der Arbeitszeiten.

Männer

Vaterschaftsurlaub fristet weiterhin ein Schattendasein

In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Das Gesetz gewährt im Rahmen der üblichen freien Tage (Hochzeit, Umzug usw.) für die Geburt eines Kindes mindestens einen freien Tag. Die exakte Dauer dieser freien Tage hängt von den Gepflogenheiten der jeweiligen Branche ab. In der Regel sind sie im Arbeitsvertrag aufgeführt. Im internationalen Vergleich hinke die Schweiz hinterher, so die Initianten der Initiative «Vaterschaftsurlaub jetzt!». Mit den geforderten 20  Tagen wäre die Schweiz keine Pionierin, aber immerhin im Mittelfeld.

tr

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