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Bellechasse wird in Etappen umgestaltet

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Kosten von 37,8 Millionen Franken: Damit rechnet der Kanton für den Ausbau der Strafanstalten Bellechasse bis 2023. In dieser ersten Phase geht es vor allem darum, die Insassen des offenen von jenen des geschlossenen Strafvollzuges zu trennen. Einen entsprechenden Dekretsentwurf überwies der Staatsrat gestern an den Grossen Rat.

In einer zweiten Etappe will der Kanton 2025 das Zentralgefängnis in Freiburg schliessen und nach Bellechasse zügeln. Der ebenfalls gestern überwiesene Projektierungskredit beträgt 1,8 Millionen Franken. Die Kosten für die Umsetzung werden auf 30 Millionen Franken geschätzt.

Druck auf Mitinsassen

Die derzeit fehlende Trennung zwischen offenem und geschlossenem Strafvollzug sei in Bellechasse ein Problem, sagte gestern Franz Walter, Direktor der Strafanstalten Bellechasse, als der Staatsrat die Dekretsentwürfe vorstellte. Die Gefangenen des offenen Vollzugs würden von Insassen des geschlossen Vollzugs unter Druck gesetzt, damit sie verbotene Objekte in das Gefängnis schmuggeln.

Damit die Insassen des offenen und des geschlossenen Strafvollzugs getrennt untergebracht werden können, will der Kanton den bestehenden Pavillon um 66 Zellen für den offenen Strafvollzug erweitern. Somit wird es in der Strafanstalt Bellechasse in Zukunft 100 Haftplätze im offenen Vollzug und 100 im geschlossen Vollzug geben. Das Total der heutigen 200 Zellen bleibt unverändert. Eine Kapazitätserhöhung sei nicht notwendig, sagte Staatsrat Maurice Ropraz (FDP). Aufgrund der Vergrösserung könne das veraltete und drei Kilometer entfernte Gebäude des Tannenhofs geschlossen und abgerissen werden. Eine weitere Nutzung sei aus Kosten-Nutzen-Sicht nicht sinnvoll.

Um die Insassen vor dem Ende ihrer Haft zu resozialisieren, braucht es Arbeitsplätze im Gefängnis. Damit es davon genügend hat, sind im Ausbau von Bellechasse auch neue gesicherte Werkstätten enthalten. Weiter sind eine Renovierung des Zellentrakts und ein neues Empfangsgebäude mit Essraum und Besucherräumen für die Gefangenen im offenen Vollzug sowie ein Gesundheitszentrum vorgesehen.

Laut Staatsrat Jean-François Steiert (SP) sollen diese Bauarbeiten im Sommer 2021 beginnen und zwei Jahre dauern.

Die Kosten von 37,8 Millionen Franken muss der Kanton Freiburg nicht alleine tragen: Der Bund wird sich voraussichtlich mit 9,2 Millionen Franken und die Freiburger Strafanstalt mit Sachleistungen in Höhe von rund einer Million Franken beteiligen. Deshalb beantragt der Staatsrat dem Grossen Rat einen Kredit von 27,7 Millionen Franken.

Darin enthalten sind Kosten für «Leistungen Dritter zur Sicherung der Baustelle» in Höhe von 800 000 Franken. «Wir werden private Sicherheitsleute einsetzen, weil die Strafanstalt während der Bauarbeiten in Betrieb bleibt», sagte Walter.

Vorteile in Bellechasse

An einer Schliessung des Zentralgefängnisses in der Freiburger Unterstadt – die zweite Etappe in der Planung des Kantons – führe kein Weg vorbei, erklärte Ropraz. Dieses Gefängnis sei alt und befinde sich inmitten eines Wohnquartiers. Ein mündlicher Austausch zwischen den Insassen und der Aussenwelt könne hier nicht verhindert werden.

Der neue Standort in Bellechasse habe mehrere Vorteile, so Steiert. Das Gelände gehöre bereits dem Staat, wodurch Kaufverhandlungen entfallen. Auch sei das Areal in der richtigen Zone für einen Gefängnisbau. So brauche es keine langwierige Umzonung. Zudem ergäben sich Synergien in den Bereichen Organisation und Infrastruktur dadurch, dass sich Strafvollzug und Unter­suchungshaft am selben Ort befinden.

Nach dem Umzug aus dem Zentralgefängnis soll es in Bellechasse – neben den 200 Plätzen im Straf- und Massnahmenvollzug – 80 Plätze in der Untersuchungshaft, fünf Plätze in der Administrativhaft und fünf Plätze in einer Pufferzone geben. Hinzu kommen 20  Plätze für die Halbgefangenschaft und das Arbeits­externat, die von der heutigen Strafanstalt «Les Falaises» beim Zentralgefängnis nach Sugiez an den Standort der alten Schule verlegt werden.

«Was nach der Schliessung des Zentralgefängnisses mit dem Gebäude passiert, wissen wir nicht. Wir haben aber noch etwas Zeit», so der Staatsrat. Der Kanton und die Stadt Freiburg seien in Gesprächen wegen verschiedener Parzellen, die bislang dem Kanton gehörten.

Dass das Untersuchungsgefängnis sich nicht mehr zentral in der Kantonshauptstadt befinden wird, ist aus Sicht von Ropraz für die Staatsanwaltschaft und Anwälte kein Pro­blem. Es sollen vermehrt Videokonferenzen durchgeführt werden. Zudem gebe es im Zentralgefängnis im Durchschnitt weniger als einen Anwaltsbesuch pro Tag.

Chronologie

Ausbruch änderte die Prioritäten

Die Erweiterung der Strafanstalten in Bellechasse und die Schaffung einer Therapie­station sowie der Ersatz des Zentralgefängnisses in der Stadt Freiburg waren 2015 Bestandteile der Strategie des Staatsrats zur Vollzugsinfrastruktur. Nach einem Ausbruch aus dem Zentralgefängnis 2017 ging der Kanton über die Bücher und änderte seine Prioritäten: Die Schliessung des Zentralgefängnisses gewann gegenüber dem Bau einer Therapie­station an Dringlichkeit. Vom Tisch war die Schaffung eines Justizzentrums, das Untersuchungsgefängnis, Zwangsmassnahmengericht und Staatsanwaltschaft unter einem Dach vereinen sollte. Die Analyse des Staatsrats hatte gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft im Stadtzen­trum bleiben und das Untersuchungsgefängnis aus der Stadt hinaus verlegt werden sollte.

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