Die Anstalten von Bellechasse bezahlen ausstehende Abwasserrechnungen in der Höhe von rund 220 000 Franken. «Wir ziehen das Urteil des Oberamtes nicht weiter», bestätigt Direktor Franz Walter auf Anfrage einen Bericht der Tageszeitung «La Liberté». Mit diesem Entscheid findet ein längerer Konflikt mit der Standortgemeinde Mont-Vully (früher Bas-Vully) ein vorläufiges Ende. Die Anstalten von Bellechasse seien zwar mit dem Urteil nach wie vor nicht einverstanden, betont Walter. «Mit einem Weiterzug wäre die Situation aber noch mindestens ein Jahr unklar geblieben. Das wollten wir vermeiden.»
Denn die Rechtslage sei gemäss Experten unübersichtlich, so Walter weiter. «Niemand konnte uns sagen, ob wir mit einem Weiterzug wirklich Chancen hätten.» Sobald das Urteil des Oberamtes des Seebezirkes rechtskräftig sei, wollen die Anstalten zusammen mit der Gemeinde eine Arbeitsgruppe bilden, die eine neue Konvention aushandeln soll.
Alte Konvention als Auslöser
Die bisherige Konvention zwischen der Gemeinde und der Haftanstalt hatte zu diesem komplizierten und seit Jahren anhaltenden Rechtsstreit geführt (die FN berichteten). Sie besagte, dass Bellechasse der Gemeinde Abwassergebühren schuldete, die sich nach dem Gemeindereglement richten. Obschon die Gemeinde das Reglement geändert hatte, beriefen sich die Anstalten von Bellechasse weiterhin auf die alte Version. In einem weiteren Rechtsverfahren stritten sich die Verantwortlichen mit der Gemeinde um die Höhe der Gebühren für den Anschluss an die Kanalisation. Die Gemeinde verlangte zusätzliche Anschlussgebühren, weil die Anstalten neue Gebäude erstellt hatten. Das Kantonsgericht gab im letzten Sommer der Gemeinde recht.