Autor: Arthur zurkinden
Ein einziges errechnetes Einkommen (EME) hätte künftig massgebend sein sollen für die Ausrichtung von mehreren bedarfsgebundenen Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Prämienverbilligung, Mutterschaftsbeiträge, Stipendien, Hilfe und Pflege zu Hause usw. So wollte der Staatsrat mehr Transparenz, Effizienz und Gerechtigkeit im Sozialwesen erreichen. Am Mittwoch teilte nun Staatsrätin Anne-Claude Demierre mit, dass der Staatsrat auf die Einführung des EME aufgrund von eingehenden Analysen verzichtet.
Harmonisierung zu komplex
Die Analysearbeiten wurden bereits im Jahre 2007 begonnen. Nun hat der Staatsrat in einem Bericht an den Grossen Rat seinen Verzicht auf die Einführung des EME begründet. Er kommt zum Schluss, dass für die Harmonisierung der betroffenen Sozialleistungen ein komplexes administratives Umfeld nötig wäre, ohne dadurch die Transparenz oder Gerechtigkeit des Systems zu erhöhen. «Es hat sich herausgestellt, dass es unmöglich ist, für verschiedene Leistungen eine einzige vergleichbare wirtschaftliche Bezugseinheit zu definieren», hält der Staatsrat in einer Mitteilung fest. Für ein und denselben Bezüger seien z.B. die Personen, die bei der Berechnung der Sozialhilfe berücksichtigt werden (alle im gleichen Haushalt lebenden Personen) nicht die gleichen wie diejenigen, die bei den Prämienverbilligungen (Ehegattin und Kinder) oder bei den Stipendien (Eltern mit ihrem Einkommen) festgehalten werden.
Wenige Überschneidungen
Anne-Claude Demierre hält gegenüber den FN auch fest, dass nur ein kleiner Anteil an Personen mehrere Leistungen gleichzeitig bezieht. «Im Allgemeinen überschneiden sich höchstens drei Leistungen. Und weniger als zwei Prozent der Bezügerinnen und Bezüger sind davon betroffen», sagt sie.
Wie sie betont, sind die Analysearbeiten nicht umsomst gemacht worden. Sie hätten bereits zu einer Verbesserung der Berechnung der bedarfsgebundenen Sozialleistungen geführt. «Die Mehrheit der Leistungen entspricht somit bereits heute den Zielen, die für das EME gesteckt wurden», erklärt sie und erinnert an die bessere Bearbeitung der Gesuche, an die Vereinfachung bei der Gewährung der Leistungen und an mehr Transparenz und Gerechtigkeit für die Bezüger.
Sozialhilfedispositiv wird verbessert
Als dringend erachtet Anne-Claude Demierre die Verbesserung des Sozialhilfedispositives. Dabei sollen insbesondere die Verfahren und die Einzelheiten in Bezug auf die Betreuung in den einzelnen Sozialdiensten überarbeitet und der Zugang zu den notwendigen Daten vereinfacht werden.